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5 (1895) Geschichte der Juden vom Abschluß des Talmuds (500) bis zum Aufblühen der jüdisch-spanischen Kultur (1027)
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Note 17.

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3 , Die dritte karäische Jnterpretationsregel, die Analogie oder Folge-rung (v'p'.i) hat in einem Punkte zu einer ausschweifenden Ausdehnung ge-führt. Einige Karner haben die Blutsverwandtschaft in Bezug auf Eheverbotmaßlos ausgedehnt. Da Mann und Frau in der Schrift als Blutsverwandtebetrachtet werden, so hört diese Verwandtschaft mit der Ehescheidung nicht auf,sondern dauert fort und geht auf den zweiten, dritten, vierten Gatten über,den sie nach einander heirathen, so daß Verwandte des einen Gatten sich nichtmit denen des ganz fremden, zweiten, dritten, ehelich verbinden dürfen. DieseAusdehnung heißt bei den Karäern Uebertragung 2122 (arabisch 2-222).Buschjazi ( 1 . o. 85 d): luv L"ui iioui 22.1 -pi 2122.22 .22,2:1 2212L' 12,vu 21222 -^p2

>2UL> 122U2 INN ->12 022122 .1121 U-2 1'21 22U2 2U2'1 2.2' 2L'U2 2.11 21P1 1'2U2'2 12L'U

2'212 '2P22.-! IV 12PP2 !2L2'22 .2! 2'2' 22U2 2U2'1 2.2' ;21 . P2'U22 22p2f> L>'U2 21

(vergl. Rssxortsurn. des Karäers Josua des Jüngern hinter m-im nun 7 b).

2"I'>2 2'2UI 21212. 2'21'NU1 2'2U 2'121 2U2 21,222 2P22 22'U 2'22 2UI2 2P221. Diese'

Uebertragung wurde im Anfang des zehnten Jahrhunderts von Abu Jakobda Hosd oder Albaßir bekämpft: 2222 ^22 2w'p.i2 2:2222 (»2,22 22 2^,2) 1222.21

2'2'22> 22 '2' 2P 212221 21^22 222 222>2 2U11 .212212 P22' 21.12 2122 21-2P 122U21 2P

22U p s^222 I.i2s'ii2.i 2121.2 P212 N2N.11 2-P22U 2^2>" 12U P2I2 21 (Pinsker, a. a. O.S. 147 ; vergl. Munk, Xodicis sur Xdoulrvsliä LIsrrvaQ Ibll - Ofauad).Wir können daraus entnehmen, daß das Priucip der Schlußfolgerung vorSalmon b. Jerucham, also vor 890 eingeführt wurde. Der Hauptopponentgegen das 2122 war, wie gesagt, Joseph da-Rosd (nach Munk's richtiger Auf-fassung identisch mit Albaßir). Dieser schrieb in Saadia's Zeit und zwar ent-weder im Jahre 910 oder 930 (vergl. Note 20 ).

V.

Eine andere tief eingreifende Erschwerung ist ebenfalls in den Karäismuseingeführt worden. Es ist bekannt, daß die Karäer noch jetzt die levitischenReinheitsgesetze beobachten. Nicht bloß schließen sie Menstruirende und Wöch-nerinnen von der Berührung, sondern auch solche Personen, die irgend wie durchBerührung eines Leichnams levitisch verunreinigt sind, vom Besuche der Bet-häuser und vom Zusammenleben mit Reinen aus. Dis fortdauernde Gültigkeitder levitischen Reinhsitsgesetze hat aber Anan ausdrücklich negirt, wie aus derlangen Notiz (0. S. 432 ; hervorgeht. Dagegen war die Beobachtung derselbenin der Zeit des Salmon b. Jerucham so festgewurzelt, daß derselbe in seiner^Polemik gegen Saadia den Rabbaniten unter Andern auch das zum Vorwurfmacht, daß sie dieselben mit der Tempelzerstörung für aufgehoben erklären('2 212222 Ns. Alphabet XIII. 1 ) 2'i2i2 2-2^2 -222221 212122 2,222 2'2'2v2'222 25122'imv .,2221 U22 222221 2'2.21U 2U2121 np'11. (Alphabet XIV. 4 ): 22P1 2,22' -222

22p:2 222p 221 22P22 22'1p 22'UL' 22 211 22.22 PU1 2N12 .21212 PU 2-22112

.22121 22'22'2 PIN. Salmon b. Jerucham scheint sich also gar nicht daran gekehrtzu haben, daß Anan in diesem Punkte dem Talmud zugestimmt hat. Wann undvon wem sind die levitischen Reinheitsgesetze in der Zeit zwischen Anan undSalmon b. Jerucham wieder für verbindlich erklärt worden? Mir scheint, daßR' Acha, Nissi b. Noach der erste Karäer war, der diesen Punkt besonderseingeschnrft hat. Dieser schrieb ein Werk über die religiösen Pflichten untereinem Doppeltitel: 2212121 c-2-2L'22 ;n-2 und 21222 nur 22s i-w, geordnet nachdem Dekalog (zum Theil abgedruckt in Pinslers Idduds Text S. 37 ff. undBeil. S. 2 ff.). In demselben kommt er oft darauf zurück, daß die Israeliten