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5 (1895) Geschichte der Juden vom Abschluß des Talmuds (500) bis zum Aufblühen der jüdisch-spanischen Kultur (1027)
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Note 17.

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daß man die Folgerung in Betreff der Religionsgesetze aufgeben muß:"

7MP207N w 2N'p7n 7»!o>a^ (bei Pinsker S. 20).

Ich glaube nicht fehl zu gehen, wenn ich annehme, daß die sogenanntendrei Wurzeln zwischen Benjamin Nahawendi und Salmon b. Je-rucham <820890) eingeführt worden und daß darunterdas o'iir w'oinder jüngern Karäer" oder dasip'vpn: :p7pa" zu verstehen ist. Diedrei Formeln (mir,) sind allerdings Bestimmungen oder Abgrenzungenund setzen Vertiefung und größere Akribie voraus. Durch die drei Prin-cipien sollte einerseits dem Schwanken und der Willkür gesteuert unddaskaräische Grundprincip gewahrt, und andererseits ein Mittelan die Hand gegeben werden, wie neue Bestimmungen gefolgertund neue Fälle beurtheilt werden sollen.

lieber die drei Principien des Karäismus ist noch Manches zu bemerken.

1) Der Schrift (omo, legten die Karäer einen andern Begriff unter,als die Talmudisten und Rabbaniten. Diese verstehen nur den Pentateuchdarunter (nun, nrvim) im engsten Sinne. Gesetzliche Bestimmungen derPropheten dagegen haben im Talmud lediglich den Werth von Tradi-tion (n^op '-wn), aber keinesweges streng biblische Bedeutung. Die Formeldafür lautet: pwb' t-b (o'ma:) n7r,r 'nans nun 'non Obs-ZiAab 10 b; blick-ä»b 23 k,.; Ls-ba, Lurag. 2 b). Oester wird ein Prophetenvers als Beleg füreine Halacha citirt, aber nur als Accommodation (vergl. Obrr1in17b). Auchäußerlich wird die größere Heiligkeit des Pentateuchs bekundet, indem verbotenwird, eine Rolle der Propheten oder Hagiographen auf eine Thorarolle zu legen:nun 7p o'unu pvu- px (Nositbu NsAtllab o. 4; Labil LlsZillab pi,27a). Die Karäer dagegen verstanden unter Schrift nicht bloß den Penta-teuch, sondern auch Propheten und Hagiographen. Jehuda Hadassispricht sich darüber deutlich aus (Loobkol Nr. 173, S. 70b): nu :nn:nn n:n.v

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abn onn hoL crn:n nnn nn'°?»n .n'^'^zn vnop n'a ::>:->7 p-,: nr'x :'n:n:n: no^npu NWPM ib 'nrnr. Durch diese Gleichstellung der prophetischen und

hagiographischen mit den pentateuchischen Gesetzen gewann der Karäismus vielSpielraum für den Umfang der Gesetze. Alles was in der Bibel, gleichviel obermahnend, erzählend oder anspielend, vorkommt, galt den Karäern als religiöseNorm. Wenn der Rabbanismus darauf pochte, dis Tradition sei nothwendig, dadie pentateuchischen Vorschriften oft sehr knapp und dunkel gehalten seien, somachte der Karäismus dagegen geltend, der Pentateuch habe seine Ergänzungan prophetischen und hagiographischen Schriften.

Durch das Appelliren an die Schrift als an die letzte Instanz war derKaräismus dazu gedrängt, die Wortbedeutung des biblischen Sprachschatzes undden Textsinn genauer zu bestimmen. Die Grammatik im ausgedehnten Umfangewurde ein Hilfsmittel für die Gesetzesinterpretation. Auch hierin war denKaräern die mohammedanische Theologie Vorbild. Diese stellt als Grund-bedingung für die Gesetzesdeduction genaues grammatisches Verständ-niß der arabischen Sprache überhaupt und des Koran insbesondere auf: "nripo(vergl. Scharastani Text 154, Haarbrücker I. 2Z2). Daher stelltJehuda Hadassi, sicherlich nach Vorgängern, die Regeln der hebräischen Gram-matik unter die Jnterpretationsregeln. Hebräische Sprachkunde war für dieKaräer nicht eine Nebensache, ein Moment der Bildung, sondern ein religiösesBedürfnis), gewissermaßen eine religiöse Pflicht. Die Erweiterung der hebräischenGrammatik war das Werk der Karäer.