Note 11.
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Umstand von dem Wappenbilde des Bostanaischen Hauses, einer Fliege, hat das8 säor Oiain 8 ubts, aus „den Denkwürdigkeiten" entnommen, hat ihn aberauf eine andere Weise gedeutet. Das Sagenbüchlein hat auch den Umstand,daß dis Söhne Bostanai's von seinen jüdischen Frauen die Ehe mit derKönigstochter als illegitim angegriffen haben. Nur giebt es, im Widerspruchemit der obengenannten Hauptguelle, an, Bostana'i habe mehrere Söhne mitder Königstochter gezeugt. 2'8'L22 122 22'bp 122p 1212 '228: 2^2 2122 ii> nbinvon .-msL> 22 — 228 12281. So mag der Zug, daß die Königstochter Dara(.2282) hieß, echt historisch sein, wenn es nicht eine Corruptel von 1222 ist.Jedenfalls stammt die Sage, welche Bostanai und sein Haus verherrlichen will,aus Babylonien, da man in Palästina, wie oben (Note Nr. 1- angegeben,Bostanai und seine Linie nicht als legitime Exilarchen und nicht als von demKönig Jojachin abstammend, anerkannt hat.
Uebrigens darf man die Erzählung, daß Omar Bostanai die gefangeneKönigstochter geschenkt hat, nicht streng nehmen. Denn Omar war nie in Irak,und Bostanai wird auch schwerlich bei Omar in Medina gewesen sein. DerBefehl mag von diesem Chalifen, der den mohammedanischen Feldherren überAlles Instruktionen ertheilte, dem General Saad, dem Eroberer von Ktesiphon,gegeben worden sein, die Dienste des jüdischen Parteigängers durch ein solchesGeschenk zu belohnen. Dieser Punkt muß näher beleuchtet werden, er ist fürdie Geschichte des Exilarchats und der jüdischen Geschichte, deren Mittelpunktdas Exilarchat eine Zeit lang war, zu wichtig. Zwei Quellen von Augenzeugen,welche über den Glanz des Exilarchen berichten (wovon weiter Note 12),stimmen darin überein, daß der Exilarch eine Ehrenstellung im Chalifateingenommen hat. „Wenn er ein Anliegen beim Chalifen hatte, so schicktedieser dem Exilarchen einen Staatswagen, in dem er aber anstandshalber nichtsitzt, sondern ihn seinem Wagen vorangehen läßt": 22222 (n-iivb) ii> 122211222 228:2 i>28 212822 2:22 uro 22 2212 2'2 881 — 18 2L>8 22D22 (bei Jbn-VergaLoUödsb ilsduäs. Nr. 42). Bei der Audienz hatte er einen Ehrensitz (das. undNathan Babli in Jochasin). Der Exilarch hatte beim Ausfahren eine Ehren-garde von 5V, später 15 Läufern: virm 2-28121 (Nathan) 1222 r '22 2--8 2 - 2 " 22 i.2-M8 i"is Daß die Würde des Exilarchats von den Chalifen nach geschehenerHuldigung bestätigt wurde, wird sich bei der Untersuchung über die Reihenfolgeder Exilarchen zeigen. Es ist nicht sehr fehl gegriffen, wenn das NausssULsb-Ouvlck diese fürstlichen Prärogative zuerst an Bostanai ertheilen läßt:"wo 812 j22p2>l8l 2'2°>1L' 12' 2222 211281 21V22 5122222 ('81222 28) 12'22.22 1822 w'1
8121 222 1211222 2"2ri2> 2228 82-222121 8P2221 8-212 - 212'2" -2'82 12181 212222 -22-r
.2222 s2I 8822"
Diese Ehrenstellung genossen die vorbostonaischen Exilarchen keineswegs.Denn im Talmud wird nichts davon erwähnt, nur das Eine wird hervor-gehoben, daß die Exilarchen die Besugniß der Strafgerichtsbarkeit hatten: -282N12P22 SP2 28 P212V 2222 22121). Die persischen Könige wahrend der letztentalmudischen Zeit und nach derselben seit Jesdigerd I. (458) waren versolgungs-süchtig gegen die Juden oder mindestens doch ihnen nicht sehr gewogen. Diesehaben schwerlich den Exilarchen eine Ehrenstellung verliehen. Sicherlich wardaher Bostanai der erste Exilarch, welcher die Würde mit Prärogativen genoß.Wie Omar für geleistete Dienste Bostanai die persische Königstochter als Sclavin
*) Vergl. llsvus äss Hb. j. VIII p. 122.