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Geschichte der Juden.
groß, daß mau ihn „die Leuchte der Zerstreuten" (Naor da-Kolsd)nannte, aber er gestand demüthig, er verdanke sein ganzes Wissenseinem Lehrer. Er legte seinen Jüngern den Talmud mit einerKlarheit und Faßlichkeit ans, wie schwerlich Jemand vor ihm. Undin derselben Methode schrieb er auch Commentarien zum Talmud,selbst über Traktate, welche ein blos theoretisches Interesse haben.R' Gerschom war der erste Commentator des weitschichtigen Talmud,und wer die Schwierigkeit einer solchen Arbeit kennt, weiß, wie vielGeisteskraft, Hingebung und Ausdauer dazu gehörte. Bald wurde erals rabbinische Autorität von den deutschen, französischen und italienischenGemeinden anerkannt; gutachtliche Anfragen wurden an ihn gerichtet,und er rivalisirte unbewußt mit dein letzten Gaon R° Hai, obwohl ersich ihm mit der Demuth eines Schülers untergeordnet fühlte. Eswar eine eigene Fügung, daß selbst die aufrichtigsten Verehrer desGaonats an dessen Untergange arbeiteten. R' Gerschom's hebräischgeschriebene Talmudcommentarien machten die gaonäische Hochschulevollständig entbehrlich, drückten sie zu einer heiligen Reliquie herabund lösten auch die deutschen und nordfranzösischen Gemeinden vonihr los. Jeder Beflissene konnte sich jetzt selbstständig in den Talmudvertiefen und brauchte sich nicht Bescheide von Babylonien zu holen.
Berühmt wurde R' Gerschom mehr noch durch die Verord-nungen Z, die er erließ, als durch seine Talmudcommentarien. Jenewirkten versittlichend auf die deutsche und französische Judenheit <Reka-not cki U' Osrsolww). Unter Anderem verbot er die Vielweiberei, dieauch unter den europäischen Juden im Gebrauch war^), und gestattetesie nur in äußersten Nothfällen. Er verordnete ferner, daß zu einerEhescheidung auch die Einwilligung der Ehefrau nöthig sei, währendnach talmudischen Bestimmungen der Gatte ihr den Scheidebrief gegenihren Willen zustellen darf. Er schärfte ferner das Briefgeheimnißstreng ein, daß der Ueberbringer sich nicht erlauben dürfe, einen Brief,wenn auch unversiegelt, zu lese». Bei dem damaligen Verkehr, wo
st Die Zahl der Verordnungen des R' Gerschom kann nicht kritisch ermitteltwerden. In Kolbo gegen Ende (Nr. 116) und am Ende der Responsen desN' Me'tr Rothenburg heißt es zwar in der Ueberschrift, Rsiranot cli L' Osr-salloin, ebenso in einem Machsor-Mskpt. der Breslauer Seminarbibliothek vomJahre 1391 (Hs. Nr. 40 Bl. 309), allein bei näherer Einsicht ergiebt sich, daßdie wenigsten R' G. angehören. Sicherlich stammt von ihm die Verordnungüber Bigamie (Ussxons. Üossxll Oolou Nr. 101 Ende, Kolbo 1. o.) und EstoriParchi Lattor a. 10; ferner über die Einwilligung der Frau zur Scheidung(^.svllsri rssxouss. Lslal 43, Nr. 8).
st Vergl. darüber illaus. äs Vs lAis-ll mas. s. 18 x. 51. Lssxons. ^.lkastblc> 185, woraus hervorgeht, daß Bigamie in Spanien noch um 1100 vorkam.