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5 (1895) Geschichte der Juden vom Abschluß des Talmuds (500) bis zum Aufblühen der jüdisch-spanischen Kultur (1027)
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Tie französischen Bischöfe gegen die Inden.

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freuden und Mahlzeiten zu betheiligen, und sogar auf die unmenschlichenwestgothischen Synodalbeschlüsse, die doch eigentlich weniger gegenJuden schlechthin, als vielmehr gegen getaufte und dem Judenthumdennoch anhängliche Juden gerichtet waren. Es lag also eine doppelteGehässigkeit darin, wenn die Concilmitglieder an jenen westgothischenSynodalbeschluß (S. 62) erinnerten, welcher vorschreibt, daß die Kinderden Juden (d. h. den Bekehrten) entrissen und unter Christen gestecktwerden sollten. Zum Schlüsse betonten sie den einen Punkt, daßjüdische und christliche Sklavenhändler gehalten sein mögen, heidnischeSklaven innerhalb des christlichen Gebietes zu verkaufen, damit siezum Christenthume bekehrt werden könnten (28. Juni 845 ^).

Die Prälaten hatten darauf gerechnet, den König Karl, der wegendes Einfalls und der Plünderungen der Normannen in einer schlimmenLage war, zur Annahme ihrer Beschlüsse zu bewegen, und hatten dar-um die Landesplagen von Seiten der Normannen als eine göttlicheZüchtigung wegen der Sündhaftigkeit des Königs angedeutet. Sie hattensich aber verrechnet. Noch war Karl nicht so gedemüthigt, um sichvon fanatischen-und ehrgeizigen Geistlichen Gesetze vorschreiben zulassen. Obwohl sein Liebling Hinkmar, Bischof von Rheims, sich andem Concil betheiligte, ließ er es doch auflösen und die Mitgliederanseinandergehen. Später ließ er dieselben zu einer neuen Kirchen-versammlung unter seinen Angen in Paris (14. Februar 846) zu-sammentreten und die Verbesserung der kirchlichen Angelegenheitenberathen. Von den achtzig Beschlüssen des Concils von Meaux mußtensie selbst drei Viertel fallen lassen und darunter auch den Antragauf Beschränkung der Juden ^). Die niedrige Stellung der Juden istdaher in Frankreich weder unter den Karolingern, noch später zumGesetz erhoben worden. Höchstens beschränkte Karl die jüdischen Kauf-leute darin, daß sie von ihrem Waarenumsatze elf Procent an den

') Ooueilirwa Msläsuss os-ncm 73. Der Schluß: 11t rasrsutorss llujusrsAui, Obristtsrü sivs luctusi, runuoixin xa.AU.rm iutrs. Obristiunoruva.ünss vsncksrs oornxsllantur, gehört nicht zum vorangehenden Citat aus denBeschlüssen des toletanischen Concils, sondern ist ein selbstständiger Antrag.Es geht übrigens daraus hervor, daß die Juden nicht die einzigen Sklaven-händler waren.

2) Oonoiliuiu l?s.rislsu8s 84U, Dort heißt es (bei Sirvaouä III. x. 21).guis, ts.ot.ions guorurnäaiu rnotns sst aniinns i^sius rsAts sontrs. spis-eoxos, äissunctsiitibus xrimoribus rsZrü sui ab soruiu (sxisooxorum.)näurouitious st rsruotts ud socksru ooueilio (Llslcksnsi) spisooxis,sx ornnib ns illi.8 supitulis llnso tuntnrn obssivsmäs. oollsAsrunt,unäsviAiuti supitulu sx oetsAtutu. Der Beschluß gegen die Juden fehltebenfalls in den Akten des Pariser Concils.