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Geschichte der Juden.
Dienste geleistet hat, daß er ihn seinen Getreuen nannte^). Gesetzlichblieben daher die Juden unter ihm wie unter seinem Vorgänger gleicheberechtigt mit den Christen. Sie durften ihre Geschäfte unbeschränktbetreiben und Ländereien besitzen. Einige von ihnen behielten odererhielten die Zollpacht ^). Aber an dem Hähern Klerus hatten sieunversöhnliche Feinde. Sie hatten in Agobard die Würdenträger derKirche allzusehr gereizt, als daß diese, zwar Liebe und Milde imMunde führend, ihnen diese Stellung hätten gönnen sollen.
Der erbittertste Feind der Juden war Agobard's Jünger undNachfolger im Amte, der Bischof Amolo von Lyon. Er hatte vonseinem Meister Judenhaß und Sophisterei gelernt. Indessen standAmolo nicht vereinzelt damit; der Bischof von Rheims, Hinkmar,ein Liebling des Kaisers Karl, Vanilo, Erzbischof von Sens,Rudolph, Erzbischof von Bourges und andere Geistliche theiltenseine judenfeindlichen Gesinnungen. Auf einem Concil, das diesePrälaten in Meaux (unweit Paris) zu Stande brachten, um einer-seits die Macht des Königs zu brechen und die der Geistlichkeit zuerhöhen, andererseits der Lüderlichkeit mancher Geistlichen zu steuern,beschlossen sie, die alten kanonischen Gesetze und die Beschränkungender Juden wieder ins Leben zu rufen und von Karl bestätigen zulassen. Wie weit sie die Beschränkungen ausgedehnt haben wollten,sagten die Concilmitglieder nicht deutlich; aber sie legten, wie esAgobard gethan hatte, dem Könige eine Reihe von gehässigen Ver-fügungen gegen die Juden zur beliebigen Auswahl vor und stiegenbis auf den ersten christlichen Kaiser Constantin hinauf. Sie erinnertenan die Erlasse des Kaisers Theodosius II., nach welchen kein Judeirgend ein Amt oder eine Würde bekleiden dürfe. Sie erinnertenferner an die Concilienbeschlüsse von Agdes, Mayon, Orleans und andas Edikt des merowingischen Königs Childebert (S. 48), daß dieJuden nicht als Richter und Zollpächter fungiren, sich in der Oster-woche nicht auf den Straßen zeigen dürften, und daß sie den Geistlichendemüthige Verehrung zu erweisen hätten. Sogar auf außerfranzösische,,also nicht Gesetz gewordene Synodalbeschlüsse beriefen sie sich, auf dasConcil von Laodicea, welches den Christen verbot, Festgeschenke undungesäuerte Brode von den Juden anzunehmen, sich an deren Fest-
1) Diäslis rnsus äuäa, in der bästoirs äss oomtss äs Darssloiia, xarOisZo x. 26; vsnit äsrügus äuäs, Dsbrasus üäslis nostsr aä nos st äsvsstrs. üäslituts rarrlts, nobis ässiguavit. Vergl. Nsvus äss Dt. g. X.x. 248.
2) Ergiebt sich aus Rhabanus (oder Amolo's) Sendschreiben gegen disJuden, wovon weiter.