Die Juden in Spanien.
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erhebet euch! rufe ich euch zu. Löset der Schuldigen Knoten, bessertder Uebertreter schandbare Lebensgewohnheit, leget des Eifers Gürtelan, erleichtert die Bürde, und was noch mehr ist, vertilget von Grundaus die Pest der Juden, welche stets zu neuem Wahnwitze sich ver-härtet! Prüfet die Gesetze, welche von unserer Majestät gegen denAbfall der Juden neuerdings promulgirt sind. Denn wir müssen unshüten, durch Auflösung der Kirchengesetze, die mit Anathema gegenderen Jrrthümer erlassen wurden, uns nicht der Schuld der Judentheilhaftig zu machen, besonders wenn jenes Gesetz nicht gehandhabtwird, durch welches unser glorreicher Vorgänger Sisebut alle seineNachfolger mit einer Fluchformel gebunden hat, daß sie nicht ge-statten mögen, daß christliche Sclaven den Juden unterthan seien oderdienen."
Unter den siebenundzwanzig Paragraphen, welche Erwig derKirchenversammlung zur Bestätigung vorgelegt hat, galt nur ein ein-ziger den Juden, die übrigen aber betrafen jene zwangsweise Getauften,welche trotz Versprechung christlicher Bekenntnisse und schwerer Strafendem Judenthum nicht entsagen mochten. Mit den Juden machteErwig's Gesetzvorscblag kurzen Prozeß. Es wurde ihnen bedeutet,sich, ihre Kinder und Angehörigen innerhalb eines Jahres zur Taufezu stellen, sonst würden ihre Güter confiscirt werden und sie selbstwürden hundert Geißelhiebe bekommen, ihre Kopf- und Stirnhautwürde zur ewigen Schmach abgeschunden und sie außer Landes ver-wiesen werden. Für die seit lange getauften Juden wurden die altenGesetze erneuert, daß sie nicht die Bräuche des Judenthums beobachtensollten; nur verwandelte Erwig die verschärfte Strafe der Steinigungund des Feuertodes in scheinbar mildere: Güterconfiskation. Geißel-hiebe, Kopfhautabschinden und Verbannung. Dieser sophistische Königrechtfertigte die Aenderung des alten Strafverfahrens dadurch, daßes nicht gerecht und nicht biblisch sei, sämmtliche Vergehungen miteiner und derselben Strafe zu belegen. Nur die Ausübung derBeschueidung belegte dieses Gesetz mit noch härterer Pein und fürFrauen mit Naseabschneiden. Jedermann war angewiesen, das Judai-siren der ehemals Getauften anzuzeigen; auf Verheimlichung undFluchtversuch war Strafe gesetzt. Es wurde ihnen verboten die gegen-christlichen Schriften zu lesen und die Jugend darin zu unterrichten,und die Strafe auf ein solches Vergehen sollte nicht bloß den Lehrer,sondern auch die Schüler von zehn Jahren an treffen. Ferner solltensie nicht nur die christlichen und jüdischen Festeszeiten unter den Augender Geistlichen zubringen, sondern sie sollten auch einem geistlichenPaßzwange unterworfen sein. So oft sie eine Reise unternahmen.