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Geschichte der Juden.
sollten sie sich vor die Geistlichen des Ortes stellen und sich von ihnenbescheinigen lassen, wie lange sie an dem Orte zugebracht, und ob siewährend der Zeit streng kirchlich gelebt haben. Sie sollten öffentlichdos Judenthum abschwören, zu ihrer aufrichtigen Bekehrung zurkatholischen Kirche eine vorgeschriebene Eidesformel schwören: „Beidem Gotte Israels, bei Christus, dem Einen in der Dreiheit, bei denReliquien der Apostel und Heiligen, bei den Evangelien", und diePlagen Egyptens, das Strafgericht über Dathan und Abiram unddie Schrecken des jüngsten Gerichtes vor Christi Tribunal auf sichHerabrufen, daß ihre Lossagung vom Judenthume und ihr Bekenntnißdes Kirchenglaubens aufrichtig seien. Dabei sollten sie zu keinemAmte zugelassen, nicht einmal als Dorfschulzen (viliious, sotor) überchristliche Leibeigene angestellt werden und keine Sclaven halten dürfen,mit Ausnahme derer, welche ein Zeugniß beizubringen im Standewären, daß sie einen unverdächtigen christlichen Wandel geführt haben.Eine Abschrift der gegen sie erlassenen Gesetze sollten sie stets beisich führen, um sich nicht mit Unkenntniß derselben entschuldigen zukönnen. Geistliche und königliche Richter wurden angewiesen, strengüber die Ausführung der Verfügung zu wachen, und allen Christenwar es untersagt, von den getauften Juden irgend ein Geschenk an-znnehmen Z.
Die Kirchenversammlung, an deren Spitze der Metropolitan vonToledo, Jnlian, von jüdischer Abkunft, war^), genehmigte sämmtlicheGesetzesvorschläge Erwig's und verfügte, daß die Geltung dieserGesetze, wie sie durch den Synodalbeschluß bestätigt worden, durchallgemeine Anerkennung für alle Ewigkeit unverbrüchlich seien. ZweiTage nach der Schließung der Kirchenvcrsammlung wurden die Juden,die treugeblicbenen und die getauften, zusammenberufen; die Gesetzewurden ihnen vorgelesen und zur strengen Nachachtung eingeschärft(25. Januar 681). Zum dritten Male mußten die getauften Indendas Judenthum abschwören und eine Bekenntnißschrift (Inäioulum)ausstellen — mit derselben Aufrichtigkeit wie früher unter Chintilaund Receswinth.
Aber auch diese judenfeindlichen Gesetze blieben größtentheilsBuchstaben und wurden nicht mit Strenge ausgeführt, trotz Erwig'sBosheit. Seit dem Aufstande des Hilderich von Nismes und des
st Die Quellen und die kritische Beleuchtung derselben in der genanntenDissertation S. 15 f. 26 f. 34.
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st Qsx VisiAotlrorum Ende.