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5 (1895) Geschichte der Juden vom Abschluß des Talmuds (500) bis zum Aufblühen der jüdisch-spanischen Kultur (1027)
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Geschichte der Juden.

fürst hatte aber auch das Recht, den Gemeinden seines Gerichtssprengelseine Zwangssteuer aufzulegen ^), und die Beamten des Chalifats unter-stützten ihn darin, weil sie selbst ihren Vortheil dabei fanden.

Den zweiten Rang in dem jüdisch-babylonischen Gemeinwesenoder kleinen Vasallenstaate nahm der Präsident der Hochschule vonSura ein, der, wie schon erwähnt, allein offiziell den Titel Gaonführte und bei allen Gelegenheiten den Vortritt und den Vorrang vorseinem College» von Punibadita hatte, selbst wenn jener ein Jünglingund dieser ein Greis war^). Indessen hatte auch die PumbaditanischeHochschule in Bezug auf innere Verwaltung und Geschäfte vollständigeGleichheit und Unabhängigkeit, wenn nicht ein oder der andere Exilarchnach orientalischem Regimente widerrechtliche Eingriffe machte. DiePräsidenten der beiden Lehrhäuser waren von einem Collegium um-geben, welches eine Rangstufe höherer und niederer Mitglieder bildete.Dem Präsidenten zunächst stand ein Oberrichter (Oujan 6i 6aba, ^.b-Let-Oi»), welcher die richterlichen Funktionen ausübte und in derRegel designirter Nachfolger war. Unter ihm standen sieben Vor-steher der Lehrversammlung (Resebä-Lallad) und drei, welchedie Titel Genossen oder Gelehrte (Obaderiw) führten, die zu-sammen den engeren Senat gebildet zu haben scheinenNächstdem gab es ein Collegium von 100 Mitgliedern, welches in zweiungleiche Körperschaften zerfiel, in eine' von siebzig Mitgliedern,welche das große Synhedrin repräsentirte, und in eine vondreißig, welche das kleine Synhedrin bildete. Die siebzig Mit-glieder waren ordinirt, also zum Aufsteigen befähigt und führten denTitel Lehrer. Sie standen unter den sieben Vorstehern der Lehrver-sammlung, ohne daß das Verhältniß zu einander recht klar wäre.Die dreißig oder das kleine Synhedrin scheinen nicht vollberechtigtSitz und Stimme gehabt zu haben, sondern bildeten nur Kandidaten(Lono-Lijuoas^). Die Mitglieder des Collegiums vererbten ihre Stellenmeistens auf ihre Söhne. Nur das Präsidium war nicht erblicht).

Dieses eigeuthnmlich organisirte und abgestufte Collegium derbeiden Hochschulen verlor aber allmälig den Charakter eines Lehr-körpers und erhielt den eines berathenden und beschließenden Parla-ments. Zweimal im Jahre kam das Collegium in hergebrachterWeise zu gemeinschaftlicher Sitzung (Lallab) zusammen, im März undSeptember (L.äar und Llul), und tagte jedesmal einen ganzen Monat

Nathan der Babylonier bei Zakuto in Jochasin. Das.

Vergl. Hs,rka,v^, Larousl b. Obokui.

4) Vergl. Halbcrstainm in Kobak's llssellurnn Jahrg. V, Th. I. S. 137.

°) Vergl. Note l3.