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5 (1895) Geschichte der Juden vom Abschluß des Talmuds (500) bis zum Aufblühen der jüdisch-spanischen Kultur (1027)
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Die babylonisch-jüdischen Lehrhäuser. 121

Exilarchen das Oberhaupt des suranischen Gaonats, beugte das Knievor ihm und setzte sich zu seiner Rechten. Dasselbe that sein Collegevon Pumbadita und nahm darauf den linken Sitz ein. Bei demVorlesen aus dem Gesetze (Pentateuch) brachte man die Thorarolle zudem Exilsfürsten, was als ein besonderes königliches Vorrecht ange-sehen wurde. Auch räumte man ihm dabei den sonst nur den Ab-kömmlingen aus ahronidischem Hause gebührenden Vorrang ein, dieReihe der Vorlesungen aus dem Gesetze zu eröffnen. Ehrenhalberdiente ihm der Präsident der suranischen Hochschule als Dolmetsch(Meturgeman) für den gelesenen Abschnitt. Nach dem Vorlesen ausder Gesetzesrolle pflegte der Exilsfürst einen halachischen und haga-dischen Vortrag zu halten. Doch durfte der Exilarch, wenn er nichtgelehrt war, diese Function dem Gaon von Sura übertragen. Indem Schlußgebete für die Verherrlichung des Gottesnamens (Raäiseb,RIoria) wurde der Name des Exilarchen erwähnt:Dies möge ein-treffen beim Leben des Fürsten." Darauf folgte ein besonderer Segenfür ihn, die Häupter der Hochschule und deren Glieder (llebum Rurban).Die Namen der Länder, Städte und Personen aus nah und fern,welche durch Spenden ihre Theilnahme an die Hochschulen bekundeten,wurden ehrenvoll erwähnt. Eine feierliche Procession aus der Synagogein das Haus oder den Palast des Exilsfürsten und ein glänzendesGastmahl für die Würdenträger, die hervorragenden Personen, wozuauch Staatsbeamte zugezogen zu werden pflegten, bildeten den Schlußdieses eigenthümlichen Huldigungsactes für den Exilarchen.

Einmal im Jahre, in der dritten Woche nach dem Hüttenfeste,fand eine Art Cour beim Exilarchen statt. Die Schulhäupter mitihren Coüegien, die Gemeindevertreter und sonst noch viel Volkesfand sich bei ihm in Sura ein, wahrscheinlich mit Huldigungsgeschenken.Am Sabbat fand dann dasselbe Ceremoniell statt, wie bei der Er-nennung. Auch Vorträge wurden in der Courwoche gehalten, unddiese Cour hieß die große Versammlung (Rallab-Rabat!), oderdie Exilarchenfahrten (Rixls äi Reseb 6aIuta.Z. Der Exilsfürst bezogseine Einkünfte für sein Haus und zur Behauptung seiner Würdetheils von gewissen Landstrichen und Städten und theils von außer-ordentlichen Einnahmen. Die Distrikte Naharowan (östlich vonTigris), Farsistan, Holwan, so weit der Gerichtsbezirk des Exils-fürsten reichte, brachten ihm noch in den schlimmsten Zeiten des Verfallssiebenhundert Golddenare (ungefähr 700 Dukaten) ein, um wie vielmehr erst in der Zeit des Glanzes und der Machthöhe! Der Exils-

Bergt. Note IS.