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5 (1895) Geschichte der Juden vom Abschluß des Talmuds (500) bis zum Aufblühen der jüdisch-spanischen Kultur (1027)
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Der Omarbund.

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in Mekka verehren, in dem sie die Fußstapfen des Erzvaters Abrahamerblicken. Bedeutungslosen Trümmerstätten, vom Ban des HausesIsrael losgelöst, zollten die Mohammedaner wie die Christen weihe-volle Verehrung, die Eigner aber, denen sie diesen Abhub verdankten,ächteten sie. Der Bischof Sophronius, welcher Omar die Schlüsselvon Jerusalem überreicht hatte, unbelehrt von dem Wechsel der Ge-schicke, den er selbst erfahren (o. S. 25), soll sich vom Chalifen inder Capitulation bedungen haben, daß es den Juden verwehrt bleibensollte, in der heiligen Stadt zu wohnen. Ein eigenes Geschickesloos!Jerusalem wurde zwar auch den Muselmännern eine Stätte der Ver-ehrung und der Wallfahrt und von ihnen die Heilige (Alkuds)genannt, aber ihren Söhnen sollte sie unzugänglich bleiben *). Auchaus Tiberias soll Omar die Juden sannnt den Christen vertriebenund hiermit der Lehrtätigkeit der dortigen Schule ein Ende gemachthaben 2). Doch erhielten sie unter den nachfolgenden Chalifen wiederdie Erlaubniß, sich da abermals anznsiedeln st.

Der junge Islam war also nicht weniger unduldsam als dasChristenthum. Wie Omar die Juden aus Chaibar und die Christenaus Nagaran ansgewiesen hat, so ertheilte er den ans Eroberung ans-gesandten Feldherr» Verhaltungsregeln gegen Juden und Christen.Diese Regeln führen den Namender Omarbund", weil sie vondiesem Chalifen stammen, und enthalten mancherlei Beschränkung gegendie beidenVölker der Schrift" (Juden und Christen). Sie dürfenkeine neuen Gotteshäuser bauen, noch baufällige wieder Herstellen, undsollen in den Synagogen und Kirchen nur halblaut singen und stillfür die Verstorbenen beten. Sie dürfen ihre Mitglieder nicht hindern,den Islam anzuuehmen und sollen den Muselmännern mit Achtungbegegnen. Sie sollen ferner kein Amt bekleiden und über Mohammedanernicht Recht sprechen. Sie dürfen nicht auf Rossen reiten, und solleneine eigene Tracht anlegen, um auf den ersten Blick von den Mosleminunterschieden werden zu können st. Inden und Christen dürfen sichauch keines Siegelringes bedienen, welcher als ein besonderes Ehren-zeichen galt. Während die Mohammedaner steuerfrei waren und höchstensnur eine geringe Abgabe für die Armen zu leisten hatten, mußten die

st 8s.r-Hsdrs.sas Obronioon s^risonrn. Lirsoli syrischer Thcil 108;vergl. Munk, Rslsstins S. 614.

st Raumer Palästina S. 138. Die Quelle ist nicht angegeben.

st Der Pilger Willibald berichtet im Jahre 765: ibi (Nibsrisäs) sanbraaltss seolssiss st s^nsAoZs äuässornnr, bei Robinson, RslssstinsII. 522.

st 8 Rosson, bistoirs äss AlonZols III. p. 274. Weil: Chalifen II. 353 f.