Sisebut.
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Sisebut beschwor seine Nachfolger feierlich, dieses Gesetz aufrecht zuerhalten. Ein König, der dieses Gesetz aufznheben sich unterfangensollte, sei — so lautet Sisebuts Verwünschungsformel — „in dieserWelt der tiefsten Schmach und in jener der ewigen Höllenpein in denFlammen des Fegefeuers verfallen" '). Trotz dieser ernsten Ermahnungscheint dieses Gesetz jetzt eben so wenig wie unter Reccared ausgeführtworden zu sein. Die unabhängigen Fürsten des Landes umgaben dieJuden mit ihrem Schutze um Vortheile willen oder aus Trotz gegen denKönig. Selbst manche Geistliche und Bischöfe scheinen die Judenbegünstigt und sich nicht um den Befehl gekümmert zu Habens. Umdiese Nachsicht oder diesen Trotz zu vereiteln, decretirte Sisebut, daßsämmtliche Juden des Landes binnen einer gewissen Frist entwederdie Taufe nehmen oder das westgothische Gebiet verlassen müßten.Bermuthlich haben es die Juden nicht an Anstrengung fehlen lassen,den harten Schlag abzuwenden, aber vergebens. Dieser Befehl wurdestreng vollstreckt. Die Schwachen, die Hab und Gut oder das Land,das ihre Väter seit undenklichen Zeiten bewohnt, liebten, ließen sichtaufen. Die Starken dagegen, deren Gewissenhaftigkeit keinen innernVorbehalt gutheißen konnte, wunderten aus nach Frankreich oder nachdem nahegelegeneu Afrika (612—613). Die Geistlichkeit war aber mitdieser Zwangsbekehrung keineswegs zufrieden, und einer ihrer Haupt-vertreter tadelte den König, „daß er zwar Eifer für den Glauben ge-zeigt, aber nicht nach Gewissen" ^). Sisebut hat mit dieser fanatischenVerfolgung die Auflösung des westgothischen Reiches angebahnt.
Seine Strenge gegen die Juden dauerte nicht länger als seineRegierung. Sein Nachfolger Swintila, ein milder und gerechterKönig, den die Bedrängten „Vater des Vaterlandes" nannten, setztesie außer Kraft. Die verbannten Juden kehrten in ihr Vaterland,die getauften zum Judenthum zurück (621—31Z. Die Bekehrten hattenohnehin mit der Taufe das Judenthum nicht aufgegeben. Man be-gnügte sich damals mit dem Akte der Taufe, ohne zu untersuchen, obdie Täuflinge noch in ihren Gebräuchen und Sitten verharrten. Die
I-sx Visi^otllorurn XII. 2. Z 13. 14.
2) Folgt aus Oonolliuin tolsbanum IV. asm. 58 bei ä'H.Auirrs II. 488.
Isiclor Hioxalsusis Ollronioon Xo. 120, llistoria Gotborum Xo. 60,vergl. Dissertation S. 3. Unbegreiflich ist es, wie Helferich (Entstehung undGeschichte des Westgothen-Reiches, Berlin 1858) dieses von dem ZeitgenossenIsidor so rundweg erzählte Factum von Sisebut's Judenverfolgung in einenvom Pöbel veranstalteten Judenkrawall umdeuten konnte (S. 70). Drei Jahr-hunderte später berief sich Bischof Amolo auf Sisebut's Judenverfolgung alsauf eine gottgefällige, nachahmungswerthe, verdienstliche Handlung.
Dissertation S. 9.