Reccared.
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dieses Landes ein ungünstiger Wendepunkt ein. Der König Reccared,welcher auf der Kirchenversammlung zu Tsledo das arianische Glaubens-bekenntniß abschwor, legte im Verein mit der Synode zuerst den JudenBeschränkungen auf. Es wurde ihnen untersagt, Ehebündnisse mitChristen einzugehen, christliche Sklaven zu erwerben und öffentlicheAemter zu bekleiden; die aus einer Mischehe geborenen Kinder solltenmit Gewalt zur Taufe geschleppt werden (589 ^). Sie wurden dadurchin eine Ausnahmestellung gewiesen, die sie um so mehr schmerzenmußte, als sie von Ehrgefühl beseelt waren und mit ihren Mitbürgernbisher auf gleichem Fuße gelebt hatten, ja noch bevorzugter als dieKatholiken waren. Am drückendsten empfanden sie die Beschränkungdes Sklävenbesitzes. Sie sollten von jetzt an keine christlichen Sklavenkaufen oder als Geschenk annehmen und im Uebertretungsfall, wennsie die Sklaven ins Judenthum aufnähmen, das Recht daran verlieren;das ganze Vermögen desjenigen, der einen solchen beschnitten hat,sollte dem Fiscus verfallen. Sämmtliche Wohlhabende im Lande be-saßen Sklaven und Leibeigene, welche ihre Aecker bestellten und fürdes Hauses Bedürfnisse sorgten, nur die Juden sollten dieses Vor-theils beraubt sein. Es ist begreiflich, daß sich die vermögendenjüdischen Sklavenbesitzer Mühe gaben, dieses Reccared'sche Gesetz rück-gängig zu machen. Sie boten dem Könige eine bedeutende Summedafür an. Er wies aber das Anerbieten zurück und wurde da-für vom Papst Gregor, dessen Herzenswünsche durch diese Gesetzgebungerfüllt waren, über die Maßen gelobt (599). Gregor verglich denwestgothischen König mit dem israelitischen König David, „der dasWasser, welches ihm die Helden mit Gefahr ihres Lebens gebrackithatten, nicht annehmen mochte und es vor dem Herrn ausgoß". Ebenso habe Reccared das Gold, das ihm angeboten worden, dem Herrngeopfert 2). Zur selben Zeit bestätigte Reccared einen Beschluß dernarbonnensischen Kirchenversammlung, daß es den Inden nicht mehrgestattet sein sollte, bei Leichenbegängnissen Psalmen zu singen — einBrauch, den sie wahrscheinlich von der Kirche angenommen hatten^).
Wenn auch Reccared die beschränkenden Gesetze gegen die Judenstreng ausgeführt wissen wollte, so war es doch den Juden nicht schwer,sie zu übertreten. Die eigenthümliche Staatsverfassung des west-gothischen Spanien gab ihnen dazu die Mittel an die Hand. DerKönig war nach dieser Verfassung nicht der mächtigste Herr im Lande,
9 Bergt. darüber die Dissertation: „Die rvestgothische Gesetzgebung inBetreff der Juden'' im Seininarprogramm 1858.
2) Bei c>'^.Auirrs das. S. 106 Nr. 19.
9 Oonviliura dturbonsuss as-voir 9 bei ä'L.Auirrs das. 386.