Juden in Spanien.
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des römischen Reiches, das Municipalrecht gleich den übrigen Römernund waren unter kein Ausnahmegesetz gestellt.
Obwohl das Christenthum frühzeitig in Spanien so tief Wurzelgeschlagen hat, daß noch vor Constantin's Bekehrung eine Kirchenver-sammlung von neunzehn Bischöfen, sechsnuddreißig Presbytern undmehreren niedern Geistlichen in Jlliberis (Elvira nahe bei Granada)zusammen kommen konnte, so standen die Juden bei der christlichen Be-völkerung wie bei der heidnischen in vollster Achtung und hatten sich überkeine Zurücksetzung zu beklagen. Die zum Christenthum bekehrten Ibererund Römer sahen damals noch nicht in den Juden einen von Gott ver-worfenen Stamm, dessen Nähe gemieden werden müsse. Sie verkehrtenmit ihren jüdischen Nachbarn in vollster Harmlosigkeit. Die neu-bekehrten Landbewohner, welche von ihren Aposteln viel von Judenund Judenthum Predigen hörten und von der tiefen Kluft zwischenJudenthum und Christenthum keine Ahnung hatten, ließen ihre Feld-früchte ebenso oft von jüdischen Frommen wie von ihren Klerikerneinsegnen. Eheverbindungen zwischen Juden und Christen fanden inSpanien ebenso statt wie in Gallien.
Die höhere katholische Geistlichkeit mochte aber diese gemüthlicheAnnäherung der Christen an die Juden nicht dulden. Sie erblicktedarin eine Gefahr für die kaum befestigte Kirche. Den Vertretern derkatholischen Kirche in Spanien gebührt der Ruhm — wenn es einerist — zu allererst eine Scheidewand zwischen Juden und Christenaufgerichtet zu haben. Die Kirchenversammlung von Jlliberis (um 320),an deren Spitze Osius, Bischof von Corduba, stand, verbot den Christen,bei Strafe von der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen zu werden, ge-müthlichen Umgang niit den Juden zu Pflegen, Ehen mit Juden ein-zugehen und die Feldfrüchte von Juden einsegnen zu lassen, „damitder von den Geistlichen gespendete Segen nicht unwirksam und ver-geblich erscheine Z." Indessen ging die böse Saat des Judenhasses,welchen die illiberitanische Synode zuerst ansgestreut, erst viel späterals giftige Frucht auf. Als die germanischen Horden der Völker-wanderung, Sueven, Vandalen und Westgothen, das schöne Land zu-erst zur Wüstenei machten und dann zu ihrem Wohnsitz wählten, mußtensich die Katholiken des Landes gefallen lassen, das Joch politischerund kirchlicher Abhängigkeit zu tragen. Denn die Westgothen, welchedauernden Besitz von der Halbinsel ergriffen hatten, waren zufälligerWeise auf das arianische Glaubensbekenntniß getauft worden. Und ob-wohl ihnen im ganzen der Streitpunkt der beiden Bekenntnisse, ob der
fl Oonoiliura Illibsribauaw eanoa 49, 50 bei ct'^Aairrs oollsokio ooa-oiltorara I. 279.