Die Tempelgefäße.
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Herrn Belisar, den Eroberer des Vandalenreiches, aus Karthago, wosie nahe an ein Jahrhundert lagen, nach Konstantinopel gebracht wurden(534). Neben dem Vandalenfürsten Gelimer, dem Enkel Genserich's,und den Schätzen dieses unglücklichen Königs, wurden auch die jüdischenTrophäen im Triumph anfgeführt. Ein Jude, der mit tiefem Kummerdie lebendigen Denkmale von Judäa's einstiger Größe in der Gewaltseiner Feinde sah, bemerkte gegen einen Höfling: Es sei nicht rathsam,sie in den kaiserlichen Palast niederzulegen; denn sie könnten Unglückbringen. Wie sie Rom Unheil brachten, das durch Genserich ge-plündert worden war, so haben sie auch über dessen Nachkommen Gelimerund seine Hauptstadt Mißgeschick heraufbeschworen. Es sei wohl richtiger,die heiligen Ueberbleibsel dahin zu bringen, wo sie der König Salomoanfertigen ließ, nach Jerusalem. Dem Juden mag eine schwachemessianische Hoffnung geschmeichelt haben, wenn erst die heiligen Gefäßewieder in Jerusalem eingezogen sein würden, so würden auch dieZerstreuten des heiligen Landes dahin zurückgeführt werden. Sobaldder Kaiser Justinian Nachricht von dieser Aeußerung erhielt, fürchtetesich sein abergläubisches Gemüth vor den Folgen, und er ließ in allerEile die Tempelgefäße nach Jerusalem bringen und sie dort in eineKirche niederlegen *).
Von den Juden in den Provinzen des byzantinischen Reichesist keine Nachricht bekannt, obwohl sie in Macedonien, Griechenland,Jllyrien von jeher seßhaft waren und auch in später Zeit zahlreicheGemeinden bildeten. Ihre herabgedrückte Stellung durch die Edikteder Kaiser Justin und Justinian, wodurch sie weder zu Militärchargennoch zu bürgerlichen Ehrenämtern zugelassen wurden, ist schon oben(S. 18, 23) erwähnt. Doch ließen ihnen die Kaiser wenigstensdie selbständige Gemeindeverwaltung und eigene Gerichtsbarkeit inCivilprocessen. Jede Gemeinde hatte ihren jüdischen Bürgermeister(Ephoros), der über Marktpreise, Maß und Gewicht die Aufsichtführte 2). — Eingriffe in die religiösen Verhältnisse der Juden habensich die fanatischen Kaiser und namentlich der bigotte Justinian nicht seltenerlaubt. Wenn sie in Judäa noch gewisse politische Rücksichten nahmenwegen der Nachbarschaft mit dem Perserreiche und die Juden nichtallzusehr reizen mochten, um sie nicht zu Verschwörungen und Anschlußan die Perser zu treiben, so fielen diese Rücksichten gegen die ganzungefährlichen Juden der europäischen Provinzen weg. So wie Justinianeinen Machtbefehl gegen die frühzeitige Feier des Passah und die agadische
l?rooopius bslluro Vewäslioura II. e. 9. x. 446.
2) Ls-silies. I. 42.
Graetz, Geschichte der Juden. V.
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