18
Geschichte der Juden.
Weise entstanden die sogenannten kleinen Tractate (Aasssedtot Lstanot).Nur ein einziger Name von denen, welche als Sammler für diereligiöse Praxis thätig waren, klingt aus jener lautlosen Zeitherüber. Ein gewisser R. Jonathan wird als der letzte Praktiker^)(Ssot Lla'assöd) bezeichnet, ohne daß man weiß, in welcher Zeit ergelebt hat. Nur ungefähr ist angedeutet, daß er nach R. Giza undR. Simuna (d. h. also nach 550) gewirkt hat.
Der Gottesdienst erhielt in dieser Zeit einen veränderten Charakter.Während früher Jedermann, selbst Unmündige, vor die Gesetzesladetreten und als Vorbeter fungiren durften, mußte in diesem Jahr-hundert, weil die Kenntniß des Hebräischen geschwunden war, eineigner Beamter dafür angestellt werden, der den Titel Chasan führte^).Gewisse Partieen des Gottesdienstes trug der Vorbeter mit einerArt Cantilation vor ^). An Sabbaten, Feiertagen und Halbfeiertagenblieb zwar die Vorlesung aus der heiligen Schrift mit targumistischerUebersetzung des Vorgelesenen und dem agadischen Vortrage, der sichdaran knüpfte, Hauptbestandtheil des Gottesdienstes; aber es setztensich schon neue Partieen an, theils Psalmen, theils neuformulirteGebetstücke (kijut, Olmoaniit ^). Eigene Gebräuche waren damals nochfür den Gottesdienst üblich, welche sich später verloren haben. Nichtnur die Esther-Rolle, sondern auch die übrigen vier sogenannten hagio-graphischen Bücher (LleAiIIot: Hoheslied, Lutli, Lolislst und Lelm)wurden an zwei oder einem Sabbat vor dem Tage, an welchem sieöffentlich vorgelesen wurden, und zwar Nachmittags ebenfalls gelesenund agadisch erläutert ^).
Bis zu Justinian's Zeit genossen die Juden Palästinas und desbyzantinischen Reiches, so sehr sie auch bürgerlich hintangesetzt wurden,wenigstens vollkommene Religionsfreiheit. Die Kaiser mischten sich indie innern Angelegenheiten nicht ein. Der erste, der sie bürgerlichnoch mehr beschränkte und ihnen noch dazu Gewissenszwang aller Artauflegte, war der Kaiser Justinian. Von ihm rührt das schmachvolleGesetz her, daß jüdischen Zeugen keine Glaubwürdigkeit beizumessen seigegen Christen, nur unter einander seien sie zulässig (532 "st; die Judenwaren indessen noch bevorzugt gegen die Samaritaner, deren Zeugnißgar keine Gültigkeit hatte, und die auch nicht einmal über ihre Hinter-
-) S. Note 2.
2) Ns.ssselist Lotsiioa o. 10. lls.ls.olia 7; 11, 4; 14, 14; 20, 1.
2) Lotsrim >4, 9; 20, 9.
Das. 13, 10 f.; 14; 16, 12; 19.
b) Das. 14, 18; 18, 4.
") Ooäsx llustirüs,iii D. I. N. 5. H 21; Uovslls. 45.