Die Saburäer Giza und Simuna.
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Wareni), so war dieses kein Zeichen von Unduldsamkeit und Haß,sondern nur ein Mittel, den Staatssäckel zu füllen. Es findet sichunter Chosroes' langer Regierung keine Spur von Feindseligkeitgegen die Juden. Sobald die Ruhe wiedergekehrt war, beeilten sichdie Vertreter der babylonischen Juden, die Institute wieder her-zustellen, die Lehrhäuser wieder in den Gang zu bringen und ge-wissermaßen die zerrissene Kette der Ueberlieferung wieder zusammenzu fugen.
! Man berief den Flüchtling Giza, der sich am Zabflusse verborgen
gehalten, nach Sura, den Lehrstuhl einznnehmen; die Schwester-! akademie Pnmbadita erhielt an R. Simuna ihr Oberhaupt. Noch
! ein dritter Name klingt aus jener Zeit herüber: R. Rabal aus Rob
l (unweit Nahardea), dessen Stellung und Funktion indessen zweifelhaft'' ist 2). Diese Männer mit ihren untergeordneten Genossen und Jüngernhatten nichts wichtigeres zu thun, als ihre ganze Thätigkeit demTalmud zu weihen. Es war das einzige Ziel aller Denkenden undFrommen jener Zeit, das zugleich den religiösen Eifer und den Ehr-geiz befriedigte, Seelenruhe gewährte, Ruhm eintrug und geistige wiezeitliche Zwecke förderte. Die Verfolgung der Lehre machte sie allenum so theurer und heiliger. Der Talmud war dem Volke ein heiligesPanier, um das es sich schaarte.
Allein den Jüngern der letzten Amoräer war die Schöpferkraftausgegangen, den Talmud weiter zu führen; auch war sowohl derLehrstoff, wie die Methode der Behandlung bereits so erschöpft, daßsie keiner Vergrößerung und Erweiterung mehr fähig waren. TerStillstand in dem Talmudstudium, der sich schon nach R. Aschi's, desletzten großen Amora, Tod bemerklich machte, hatte ein Jahrhundertspäter noch mehr zugenommen. Die Schulhäupter begnügten sich des-halb damit, den alten Brauch festzuhalten, die Talmudjünger in denLehrmonaten Adar (März) und Elul (September) um sich zu sammeln,ihnen den Lehrstoff zu überliefern, sie in den Lehrgang einzuweihenund ihnen Aufgaben zu Selbstbeschäftigung zu geben. Allenfallssetzten sie viele Punkte der religiös-gesetzlichen Praxis für das Ritualund das Civil- und Eherecht, welche bisher unerledigt geblieben waren,oder über welche in den Lehrhäusern Meinungsverschiedenheit herrschte,nach gewissen Normen fest. Der unübersehbare Stoff des Talmuds,welcher durch Discussionen und Controversen der Bestimmtheit ent-behrte, sollte zum praktischen Gebrauche benutzbar gemacht werden
st Hiouäsrair in cts Ls-o^'s isellsrollss sur guslguss autiguitss äsIs, ?srss x. 372.st Vergl. Note 2.