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9 (1907) Geschichte der Juden von der Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal (1494) bis zur dauernden Ansiedlung der Marranen in Holland (1618)
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556
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Geschichte der Juden.

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Posen unter der Rubrik Leürversenr: 6. 122 befindet. Auf die Forderungder Gemeinde Posen au die.Schwerseuzer Gemeinde hat die letztere folgendeserwidert:Wir sind der Posener Synagoge ganz und gar nichts schuldig; wir

haben sie.nur gegeben, weil vor alten Zeiten alle Juden der

Krone Polen jährlich 220000 fl. bezahlen mußten, welches durch vierjüdische Landesälteste und Deputierte erhoben worden ist. Da wir einekleine Synagoge und nahe an Posen waren, so haben wir sie, unsere landes-herrlichen Beiträge und anderen Abgaben, welche durch die Deputierten auferlegtwaren, durch Repartition der Posener Ältesten bezahlt und entrichtet; auch istzu bemerken, daß die gedachten Landesdeputierten durch die vier Hauptstädte,nämlich Krakau, Lublin, Lemberg, Posen, die ganze Summe erhobenhaben". Zum Schluß heißt es:Anno 1761 hat der König Stanislaus . . .die Abgabe im ganzen, weil sie nach eigenem Nutzen gehandelt haben, denenvier Landesdeputicrten aus den Händen genommen und jede Stadt vor sichselbst ihre Abgabe ablicfcrn sollte .... jeder Kopf 2 fl. jährlich an die KronePolens nebst Rauchfangsgelder selbst geben mußte')". Auffallend ist in diesemAktenstück die Pauschalsumme 220 000 fl. und in dem früher angeführten Proto-koll nur 22000. Steckt in dem einen oder anderen ein Zahlenfxhler? Jeden-falls ergibt sich daraus sicher, daß die Synoden sich auch mit Steuerverhält-nissen befaßt haben, und zwar bereits im Jahre 1595.

Ans einer Notiz, welche ich ebenfalls der Freundlichkeit des Herrn Dembitzerverdanke, geht auch hervor, daß die Nierländersynode Beschlüsse über Ab-gaben gefaßt hat. Diese 'Notiz stammt ebenfalls aus einem alten Memorialeeiner Krakauer Synagoge. Sie betrifft eine Art Geschenk für den König unterdem Namen Lpilllorvo. Sic lautet:

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Dieser Beschluß stammt aus dem Jahre 1606. Fügen wir noch eine 'Notizaus der ersten Zeit der Synodaltätigkeit hinzu, nämlich vom Jahre 1607,wobei erwähnt ist, daß dabei der Rabbiner Josua Falk Kohen (Verfasser desW-p o-imr: >o ^ pee) beteiligt war (in einem unter seinem 'Namen edierten

i) Auf diese Umwandlung der Kopfsteuer beruft sich die Konstitution vomJahre 1775 (vvlumiua leZuui, Bd. VIII, p. 95):Die Kopfsteuer von denJuden, die auf Grund der Konstitution vom Jahre 1764 auf alle Juden undKaraimen der Krone Polens .... von jedem Kopfe beiderlei Geschlechts vomersten Jahre der Geburt auf zwei poln. Gulden bestimmt wurde." Dagegenheißt es (daselbst B. VII, p. 81) von den Abgaben der Juden in Litauenin der Konstitution vom Jahre 1761:Ta wir genügend wissen, daß die Juden-ältesten (rznlui starsi) gewohnt waren, über die auf Grund der Konstitutionanno 1717 festgesetzte Kopfsteuer von 60 000 poln. Gulden hinaus nach will-kürlicher Verteilung bedeutend größere Summen mit nicht geringem Druck derGcsamtjudenheit eingetrieben haben . . . verordnen wir, die erwähnte Summeder Kopfsteuer ut supra aufhebend, eine allgemeine Kopfsteuer von allen Judenund Karaimen .... nach oem Modus der in der Krone existierenden und fest-gesetzten Kopfsteuer, das heißt zwei poln. Gulden per Kopf." Also von 1717bis 1764 betrug die Pauschalsumme der Kopfsteuer von den litauischen Ge-meinden 60 000 poln. Gulden. In diesem Verhältnis wäre die Gesamtsummefür die Landesteile Groß- und Kleinpolen, Reußen und Wolhynien ungefährrichtig 220 000.