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9 (1907) Geschichte der Juden von der Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal (1494) bis zur dauernden Ansiedlung der Marranen in Holland (1618)
Entstehung
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555
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2'72-i L'7727 22 2271.21 27'8v 2 ' 8 ' 2'121 2'2712-. Jul genannten Atcmorialbnch istnun angegeben, daß diese Verordnung erlassen worden warvon den Leiternund Rabbincn der Vierländer von Polen", wobei auch das Datum angegeben

ist: 17172- 772-2 1702 1"!2 '2 21'2 1'8-2,8 IV'17 1'8is 71272 -7 'NUN '7'7722 72'-' 77,277

d. h. 534 l Nov. 1580. In diesem Jahre bestand demnach bereits das In-stitut der Synodalversammlungen und zwar aus Laien nnd Rabbinern.

Wenn die Protokolle echt sind, die ein Herr Atlas veröffentlicht hat, die ervon einem Manne mit verschnörkeltem Namen erhalten haben will, welcherwiederum sie nicht im Original, sondern als Kopie in einer andern Hand gesehenhat, ich sage, wenn diese echt sind und sie scheinen echt zu sein so habenwir reichhaltige Nachrichten von den Verhandlungen und den Beschlüssen derSynoden aus den Jahren 1595 bis l597. Diese Protokolle, aus vier Nummernbestehend, sind abgedruckt in der von Sokolow edierten hebräischen Zeitschrift:g'sn.i lJg. II, 1886, g. 451 ff). Aus diesen Protokollen geht hervor, daß dieSynoden damals bereits eine feste Konstitution hatten mit einer Wahlordnung,einer Kommission und einer Kasse für ordentliche nnd außerordentliche Aus-gaben. Diese Protokolle ergeben auch das Faktum, daß die Gemeinden vonLitauen sich an den Synoden beteiligt haben.

In Nr. 4 wird ein Mann aus Gnesen von der Synode mit schwerenStrafen bedroht, weil er sich eine Illoyalität bei der Steuererhebung hatte zu-schulden kommen lassen. Die Überschrift lautet: ,"72- 772-2 ,22V und der Schluß:7 VI 7 >7'V 0M7 'S2 I' 8 v 72-i> 2-2-,2 2'2-7iv 71V 7> Mm. In Nummer 3 lautet dieÜberschrift: ,"72> p"s 8 p'wn-u ww 7182 iv 717 - 7-27 m'i >i7'72. In derselben Nr.werden zwölf Deputierte namhaft gemacht, je zwei aus Krakau, Posen, Lemberg,Chelm, Lublin, Wolhynien und Litauen: -, 8.21 vm.iui 2"n 7 "i, 7-2 . 22-8 77-72-2.In derselben Nummer ist auch eine Berechnung über Schuldentilgung und Aus-gaben detailicrt, wobei einige Posten figurieren, welche zur Abwendung vonfalschen Anklagen und Befreiung von Gefangenen verausgabt worden waren. Indieser wie in der folgenden Nummer sind fünf Namen von Deputierten ver-zeichnet, welche nicht dem Rabbiuerstande angehört haben.

In Nr. 2 vom Jahre 1595 ist ei» Beschluß mitgeteilt, der zum Inhaltehat, daß, falls der König eine neue Kopfsteuer der Gcsamtjudenheit in Polenanflegen sollte, sic nicht als Pauschale übernommen werden, sondern es überlassenbleiben solle, sie von den einzelnen zu erheben: 7"72> , 2 's 8 pw 7 - 7 ' 82 - 72:2.7

27 222- ,71V 22.7 1282- .77277 8'V 77.2 2>'.22 27: 12'2271 17271 1727 77' 2V '2727 -122.772

7122-7 71V 177,72'' M2- 8tt72-' >722 ,1^1777 7127b 2'72-71 l8>27 '22 71V 2-,22,7 2:727778,7)77 8 v 727.7 17'7' ,77 2 ' 72 - 7 , -,82.72. Zum Schluffe kommt ein dunkler Passusvor, welcher anzugeben scheint, wie groß die Pauschalsumme war, welche dieGesammtjudcnheit in Polen jährlich als Kopfsteuer zu leisten hatte: 22 -,21

2.7'8u V'-72' 17V 'S2 ,77 2.78 IV'2' .28 21,72 822 .1,781 7,178 2'772,2 1'7' 7M 82 '772

.781787.7 '2 8 vi 21227 'S 8 v 77V 7x8 7>'277 77772- 17V 'S21 2 'S 8 2 2" 2 128

Dieses Faktum von der Leistung einer Pauschalsumme als Kopfsteuer,welche dann die jüdischen Deputierten (d. h. die Mitglieder der Synode) aufdie Landesteile nnd einzelne Gemeinden zu repartieren pflegten, kommt auchin einem Aktenstücke vor, welches sich im Königlichen Staatsarchiv der Provinz

denken, daß diese Steuer, besonders vom Branntwein, in Polen mißliebig war.Es war also eine weise Maßregel, den Inden die Pacht dieser Getränksteuer zuuntersagen, weil die Mißliebigkeit der Steuer auf den Pächter und die Gejamt-judenheit übertragen worden wäre.