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9 (1907) Geschichte der Juden von der Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal (1494) bis zur dauernden Ansiedlung der Marranen in Holland (1618)
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Geschichte der Juden.

geisteslichten Schrift .->>2x1 (Ofen 1837 ), und seine Angaben sind in Orient<Litbl. 1840 , col. 173 ff.) mitgeteilt worden. Aber mehr als das Faktumerfahren wir daraus nicht; Entstehnngszcit, Urheberschaft, Ordnung,Funktion und Entwicklung der, nennen wir sie rabbinischen Shnoden inPolen, sind noch immer unaufgehellte Punkte. Es sind zwar regelmäßige Protokolle(0,22».-! ap:-) über die Beschlüsse der Synoden geführt worden; aber diese sindentweder ein Raub der Zeit geworden, oder liegen noch bestäubt in Gemeinde-archivcn. Einiges Wichtige darüber hat vr. Perles aus einem Memorialc desPoseuer Gemeindearchivs (2,1122,2 -wo) mitgeteilt (Geschichte der Juden in Posen,S. 35 ff.). Folgende Untersuchung hat nicht die Prätension, dieses Thema zuerschöpfen, will vielmehr nur einen Fingerzeig geben, worauf die geschichtlicheForschung bei etwaiger Erschließung der Quellen ihr Augenmerk zu richten hat.

Diese Synoden werden im allgemeinen die der Vierländcr genannt(21-21 >-22.-« i>-i, abgekürzt i"n oder 1-2 21-21 >-). Wann diese zuerst zu-stande gekommen sind, läßt sich nur negativ bestimmen. Zur Zeit, als nochR. Sch achna lebte, vor 1558 , bestand noch keine Synode; denn bei einemwichtigen Prozeß zu seiner Zeit wurden die streitigen Parteien zur Messe nachLublin vorgeladen, ohne daß dabei von einer großen und noch weniger regel-mäßigen Versammlung (2x1) die Rede ist (kssgi,. Mose Jsserlcs, Nr. 63 , 64 ).Auch im Jahre 1568 , zur Zeit des Druckes der Lubliner Talmudedition, wird einesolche nicht erwähnt, obwohl angegeben ist, daß die Rabbinen der drei LänderPolen, Reußen und Litauen die Ausgabe approbiert und vorgeschrieben haben,die Traktate durchzunehmen in der Reihenfolge, wie sie durch den Druck vollendetwürden. Das Titelblatt zu Traktat ,2212 lautet: 2,2-2- -2-121 2217 -iwi .222222

'22 22-2»- 822 ,227-2- .... 221 2222.22 12-2222 12-71 1-212 ;-8lS 2,1-22 2-82-2

P2W 21S21 22-12 12:22 221 12222 8"12 211-22 (Katalog der hebräischen Druckwelkeder Bodleiana p. 271 ff.). Hier ist lediglich vom Beschlüsse einzelner undnicht von einem gemeinsamen Synodalbeschluß die Rede. Bei SalomoLurja kommen wohl partielle oder provinzielle Synoden vor, wie solche vonReußen (2272, 82- 2- zu Lada. Lama Nr. 10; zu Odnlin I. Nr. 31 , 39 ), abernoch nicht von einer autoritativ gebietenden allgemeinen Versammlung.

Mit diesem bestimmt ausgesprochenen Charakter ist der Beschluß cincrSynode vom Jahre 1580 konstatiert. Herr Chaim Nathan Dembitzer, Mitglieddes Rabbinatskollegiums von Krakau, welcher die Geschichte der Vierläuder-Synodcn als Fortsetzung seines Werkes über die Rabbiner von Lemberg 27-22)zu geben versprach, hat mir frcundlichst aus seinen Notizen darüber eine mit-geteilt, welche dieses Faktum und Datum bestätigt. Diese Notiz befindet sichnach seiner Angabe im Memoriale einer Synagoge von Krakau. Sie betrifftden allgemeinen Beschluß, daß die Juden in Polen die Schanksteuer von Bier,Branntwein, Met und Wein nicht in Pacht nehmen sollten, weil deren Erhebungdie Juden beim Volke verhaßt machen würde. Der Inhalt dieser Verordnungist mitgeteilt in den Respousen des Joel Serkes (n"2 2-22 2-2 Dir. 61 ): -2-12'2,2' 212» 2I22-- 182- ,121:822 21-2.1 2WP2 7 ? 2'2>11? 22222 12111 >1,722- 21,722 Y1122-21.2-22- 2121,722 2122 2-112 2,7>w'2 27,21 21222 2-2 -2 .28l>-22- P1>- 212-2 (1-11 12-2 2

>) Das polnische Wort: -11122-2 Orioiiorvö erklärt Siegfried Hüppe(Verfassung der Republik Polen, S. 318 ) als Zapfengeld, nämlich das deutscheWortZapfen" polonisiert eine Steuer auf Bier, Met, Wein und Brannt-wein. Diese Steuer wurde seit dem 15 . Jahrhundert zuerst in Städtenund später auch auf adligen und geistlichen Gütern erhoben. Es läßt sich