Note 2.
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und Päpste gewährleistet, und endlich Pfefferkorn sei widerrechtlich und nichtdem Mandat gemäß vorgegangen.
Auch von anderen Seiten scheinen Schritte zugunsten der Juden gemachtworden zu sein. Aus der Bemerkung der Bürgermeisterbücher'): „Unter-schiedlicheJudenvonChur-Mainz, Chur-Brandenburg, Hessen usw.um Verfolgung der angefallencn Bücher verschrieben worden", geht hervor, daßdie Juden dieser Länder denn doch zn einem Gemeindctag in Frankfurt zu-sammengekommen sind. Diese mögen sich an die Kurfürsten und Herren, unterdenen sie standen, gewendet haben, daß ihnen himmelschreiendes Unrecht vondem Täufling Pfefferkorn geschehen sei. Denn das genannte Bürgermeisterbnchmacht auch diese Bemerkung: „ohne Zweifel auf der Juden vortheil-hastes Ansuchen und von Churfürsten und anderen Herren ge-schehenen Jntercessions" (sind ihnen die Schriften zurückgegeben worden.")Maximilian scheint demnach von vielen Seiten in die Enge getrieben wordenzu sein, und hat infolgedessen das dritte Mandat erlassen, den Inden ihreBücher zurückzugeben, ein Mandat, das den Wankelmut und die Bestimmbarkeitseines Charakters dokumentiert. Es lautet in den Aktenstücken:
„Wir Maximilian . . . erbieten den ehrsamen nnsern des Reichs liebenGetreuen, Bürgermeister und Rath der Stadt Frankfurt . . . Wir haben ausmerklichen Ursachen uns dazu bewegt,' die Commission so wir an Uriel, Erzbischofzu Menz . . . von wegen etlicher Bücher, fo die Jüdischheit im Reich brauchenund setz und hinter euch erlegt seien, ausgehen lassen, haben ansgehebt und seinerLieb befohlen in beredten Sachen früher nit zn handeln, noch procejsiren bisauf unfern weitern Befehlich, daneben auch der Jüdischheit zu verlassen, dieselbenBücher, so bisher in euern Händen erlegt worden seien, wiederum zu ihrenHänden und Gebrauch überantworten, dergestalt, daß dieselben Bücher all undjedes besonder, was sie inhaltcn, ausgezeichnet und darüber Gelob von Judengenommen werden, solche Bücher in ihren Synagogen, Schulen und Häusernunverändert zn brauchen und sonst nirgend zu wehren oder zn thun bis zurVollendung unseres Vornehmens und Beschau derselben Bücher. Demnachempfehlen wir euch mit Ernst, geben euch das auch unsere Macht hiemit, daßihr so viel Bücher hinter euch erlegt seien, den Juden wiederum überantwortetund dabei Gelob von ihnen übernehmt, solch Bücher in ihren Synagogen . . .zu brauchen und sonst nirgend zu schicken, führen oder tragen, wo sie aberanders damit handeln, würden wir geursacht, dieselben Bücher wiederum vonihnen nehmen zu lassen. Das ist unser ernstlich Meinung. Gegeben in unsererReichsstadt Augsburg 23. Mai unseres Reichs des Römischen 25." (1510)
Zur Ergänzung mag noch hinzugefllgt sein, daß dieses Mandat dem Ratvon Frankfurt am 0. Juni zugegangen ist. In den Bürgermeistcrbüchern istdabei bemerkt (das.): „Darinnen Sr. Maj. Commission von gnädigen Herrnvon Menz bescheen der jüdischen Bücher halber nffgehebbt (aufgehoben) und die-selben Bücher den Juden wieder zn ihnen zn stellen und Folge zu leisten."Der Rat ernannte eine Kommission von vier Beamten, die Zurückgabe derBücher an die Eigentümer zn bewerkstelligen.
Innerhalb der Zeit zwischen dem Erlaß des zweiten Mandats, 10. Nov. 1509,und dem des dritten, 23. Mai 1510, hat Pfefferkorn oder haben die Dominikanerdie zwei Schriften verfaßt (in Lob und Eer) Maximilian und das Rundschreiben
*) Das. S. 210, Anul.') Das.