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9 (1907) Geschichte der Juden von der Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal (1494) bis zur dauernden Ansiedlung der Marranen in Holland (1618)
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Geschichte der Juden.

Allcrdurchlanchtigster usw. Römischer Kaiser. Ew. Majestät Unterthan,Bürgermeister und Rath der Stadt Frankfurt, geschickter und vecordneter nachfolgenden Sachen, derselben Syndicus bringt Eurer Majestät vor: Wiewohlvon Geistlichen und Kaiserlichen versehen ist, daß die Juden in ihren alten Ge-wohnheiten, Herrlichkeiten . . . Wesen und ... in ihren Synagogen beschirmtsollen werden, auch keine Neuerung und neue Gewohnheit laut der päpstlichenRechte mit ihnen cingefnhrt oder auch ihnen ihr Gut genommen soll werden,wie auch mit sonderlichen bischöflichen und kaiserlichen Rechten versehen undgefreit seien, wiewohl auch die Judenbücher nicht allein von Juden, sondernauch von Christen fleißiglich zu bewahren und zu hüten, sonderlich in päbstlichenRechten versehen und nit ohne Ursache gesetzt, dieweil das alte Testament an-fänglich in hebräischer Sprache geschrieben ist, daraus lateinische Bücher aus-gebessert und geprüft sind worden, auch etliche Inden zum christlichen Glaubendadurch kommen, darum auch in geistlichem Recht geschrieben ist, wenn dieChristen in den hebräischen Büchern und Zungen gelehrt werden und sie mitihren eigenen Schrift überwunden, würden sie eher zum Christenglauben bekehrt,darum auch der Pabst Clemens in geistlichem Rechte die hebräischen Bücher inetlichen hohen Schule und Universitäten zu lesen und zu lernen verordnet hat,damit verstanden wird, was . . . solche jüdischen Bücher der Christenheit bringenmögen. Darum auch die Juden die Bücher in ihren Synagogen in großenEhren behalten . . . Aber solches unangesehen hat einer genannt JohannesPfefferkorn nach Ew. kaiserlichen Maj. Befehlig ein Schcinmandat ordneterJüdischheit zu Frankfurt ans ihren Synagogen ihre Bücher nehmen und hintereinen Rath nach Frankfurt führen lassen, so doch E. K. M. dieselben allein zubesichtigen laut des Mandats befohlen hat. Auch nachfolgend ein andere Schriftan einen Rath derselben Bücher dermaßen behalten, erlangt, damit gedachterJüdischheit ihre Bücher ohne Besichtigung und ohne Unterschied wider Ew. k.Befehl beraubt und entsetzt worden seien und zum letzten Einvernehmen Com-mission allein wider die Jüdischheit zu Frankfurt und Verschweigung derWahrheit und Borbringnng der Unwahrheit auf meinen gnädigenHerrn von Mainz erlangt, die Jüdischheit mit ihren Büchern zu Seiner sllrstl.Gnade auch etliche Hochgelehrten von weiten Landen dazu erfordern, damit dieJüdischheit in ihren hochzeitlichen Festen, in ihren Synagogen wider die an-gezcigte geistliche Rechte beraubt und untersetzt wird, auch zu merklichem großenSchaden durch Abwendung und Hinwcgführung ohne Unterschied ihrer Bücherkommt. In Maßen denn ein ehrbarer Rath zn Frankfurt wohl ermessen, deß-halber an Ew. kais. Maj. eine Vorschrift gethan haben. Ist deswegen meinedeinüthigc Bitt aus angezeigten Ursachen solche letzte Commission meinemgnädigen Herrn von Mainz überschickt und abznschaffen und ob Etwas daraufin neuester Zeit gehandelt war, dasselb eassiren und abzuthnn und vernichtigen,auch einem ehrbaren Rath zu Frankfurt befehlen, ihnen ihre Bücher folgen znlassen, doch mit Aufzeichniß der Bücher durch einen Rath zn Frankfurt zu be-sichtigen, auch mit Gelob die Bücher in ihren Synagogen und Häusern zu be-halten bis zur Besichtigung derselben zu Franksurt und nirgends anders alsauch in solchem heimsuchcn und Besichtigung billigst zu bestehen. Das will einehrbarer Rath zu Frankfurt mit E. K. M., die Gott der Allmächtige lang ge-fristen, wohl mit ihrem schuldigen Dienst aller Zeit zu verdienen willig seien."

In dieser unbeholfenen Supplik sind drei Momente betont. Die Erhaltungder jüdischen Schriften sei notwendig, selbst im Interesse des Christentums!die Religion und die Schriften der Inden seien durch Priviligien der Kaiser