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9 (1907) Geschichte der Juden von der Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal (1494) bis zur dauernden Ansiedlung der Marranen in Holland (1618)
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Note 2.

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die obengenannten Personen die Bücher, welche beim Rat in Frankfurt nicder-gelegt waren, besichtigen und prüfen sollten, ist zweifelhaft (in Lob und Eer,3 . Absatz). Jedenfalls hatte Reuchlin also schön früher Gelegenheit, sich ernstlichmit der Frage zu beschäftigen. Die Aufforderung des Kaisers vom Juli 1510,sein Gutachten abzngebcn, traf ihn nicht unvorbereitet. Ehe es aber zurPrüfung kam, wehte wieder ein anderer Wind, wovon die Monographenwiederum keine Witterung haben. Aber sie hätten doch aus der» Schreiben desKaisers an Uriel vom 6. Juli 1510, das Reuchlins Augenspiegel einverleibt ist,ersehen können, daß Maximilian verordnet hatte, den Inden ihre konfis-zierten Schriften znrückznerstatten. Das kaiserliche Handschreiben lautet:Ich zweifle nicht, Deiner Liebden sei noch in frischem Gdächtniß der Hand-lung, so wir der Judenbücher halben in verschiedener Zeit vorgenommen,und darauf wir dich mit sammt etlichen Universitäten und Gelehrtenund der Sache Verständigen zu Commissarien verordnet. Nun üaben wir inverschiedener Zeit den Juden ihre Bücher wieder zu geben ver-schaffen, dergestalt, daß die also beschrieben und unverruckt bisauf unser» weiteren befehl bebalten werden". Also vor 6. Juli 1510hatte der Kaiser die Restituierung der Schriften an die Juden besohlen. AusPf.'s Osksnsio contra t'amosas (8. I ff.) erfahre» wir, daß dieses kein spontanerEntschluß des Kaisers gewesen, sondern von den Juden angeregt worden war,was sich auch denken läßt. Pf. erzählt, Satan habe den Inden eingegeben,den Befehl des Kaisers zur Konfiszierung zu vereiteln. 8io itagns kaetnmest, guoä luäasi alignos 1n8iAUS8 Oürwtianos psenniis eorrnpsrunt. . . illi probo imperatori äiu jam all aure8 iuttarunt per lalsaa instrrre-rionss guocl sna Lass. Aajs8ta8 >Iu(laei8 Iibrv8 rs8tituers man-ciarit, 8nb tali eoinlitiouo, gnia üi iibri oou8oripti et immoti rwgus acluttsriorerir com»,i88ionein apncl eo8 rsmansrsnt . . . Irwnpsr pv8tguamluäasi 8ranütoiüen8e8 libroe rsüabusrunt, smi8sruut eontinuo Utsraanon 8oluin per Uomaunin imxerinin, 8sct in aliae stiam (ubi liaditant)proviuvia.8, gnil>u8 rem oinueur pro 8S all tsmpur tslieitsr aetam 8Uininalastitia communiearunr.

Die aufgefundenen Urkunden geben Aufschluß darüber, wie der Kaiser dazugekommen ist, ein drittes, den früheren entgegengesetztes Mandat zu erlassen.Der Rat von Frankfurt scheint sich den Juden günstig gezeigt zu haben. Erbeauftragte den Gesandten Jakob Heller, die Sache ans dem Reichstage zurSprache zu bringen und beschloß:so vil mit Fugen bescheen möge, Inn (denJuden) behelfflich zu sein?)" Es kam eine Verlegenheit dazu, welche den Ratzwang, Partei für die Juden zu nehmen. Pfefferkorn wollte nämlich auch denfremden zur Frankfurter Messe anwesenden Juden die bei ihnen befindlichenBücher konfiszieren. Diese standen aber unter dem Schutze der Fürsten undHerren ihrer Heimat, und so schien es bedenklich, Eingriffe in ihr Eigentummachen zu lassen. Diese fremden Inden weigerten sich auch, ihre Bücher aus-zuliefern ^). Das übliche Meßprivilegium zu verletzen, hätte zu Verdrießlichkeitenführen können. Dieser Umstand mag den Rat bewogen haben, sich zugunstender Inden bei dem Kaiser zu verwenden. Das Gesuch desselben ohne Datumfindet sich in denAktenstücken" und lautet folgendermaßen:

*) Bürgermcistcrbuch, im Franks. Archiv f. Geschichte und Kunst, 1569,S. 213.

") Das. S. 215.