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Geschichte der Juden.
kaust, zurückgefordert hatten. Die Verpfändung geschah 1518 : 212128 --2- .ivv222.2 2-8vi2' -52 11IV2 2"x2 II22 . . . Dabei wird auch der Nagid (d. h.
Isaak Schakal) genanut: 8 ", 2-112 >8 228 -ri. 1518 war er bereits in Jeru-salem eingebürgert, Ivo ihn der italienische Tourist oder Pilger, Vers, des2-8vi2- -22V, antraf (das. p. 19 , 21 , a): 2222 222,22 88iv p2u- 2-222 2-112 2)28 2»>2-21 8x nun '221881 2-1x8 2vix 81 . 2 V 21P2U2 212 2V 2N21 2v,x 2N2I 21122. Nunist Ägypten 1517 dauernd der Türkei einverleibt worden. Man kann alsoannehmen, daß Isaak SchalLl infolge dieser Wendung der VerhältnisseÄgypten verlassen hat und nach Jerusalem ausgewandert ist. Dadurch erhältder Bericht des D. Jbn-Abi-Simra (oben), daß durch die Eroberung der >-82112die Nagidwürde aufgehört habe, eine geschichtliche Basis. Es scheint also,daß der Eroberer Selim I. sie geradezu aufgehoben hat, um Ägypten auchnach dieser Seite hin keine Selbständigkeit zu lassen. Rach diesem gewonnenenResultate lassen sich die Abhandlung des Kabbalisten Abraham Levi von demMißbrauch der Kabbala und die darin vorkommenden Personen chronologischrangieren (Lsrsm LRsmsä XI, p. 111 ff.). Sie ist an Isaak SchalLl undsein Kollegium in Ägypten gerichtet und hat die Überschrift: .... 2-282 ixuv
11-1-x 218 . . 1122 I22l8.2 ->'1U1 I 1 V 82 22vx > 1-1128 81.2 n8°>122 222 8,2 . . 22122 8-22.212-2188 21U21 2-11 . . . (8x82- l.) 882 >222 >222- '2222 2822 2222 . . . 281I2 V 82 .Diese Abhandlung muß vor 1518 , oder 1517 , vor dem Aufhören der Nagid-Würde geschrieben sein.
Gestorben ist der letzte Nagid in Jerusalem um 1525 , denn Levi denChabib ist zwischen 1524 und 25 in Jerusalem eingetroffen. Dieser gibt selbstan, er sei ungefähr 14 Jahre vor dem Streite über die Erneuerung derOrdination (rückwärts von 1538 oder 1539 ) noch in Safet gewesen (Abhand-lung über die Lemielm in dessen He8pp. Ende p. 319 ä), d. h. um 1524 .Ein Jahr vor Adar 1527 , d. h. 1526 , hat er in einem Prozesse eines Erbendes Isaak SchalLl interveniert (Nr. 95 , 96 ), hatte aber Isaak SchalLl selbstvorher noch am Leben angetroffen: w.i n8vi 22-28 112221 8", 2-112 -22 -2 >x-,.P21V 22 2"p8 1-8-1 82PI >-1,2 821 (22"I2) 2812 2-x8 1182 '228 211 .. . 11-228 12U>'2
In Tischri-Sept. 1526 war SchalLl nicht bloß bereits hingeschieden, sondernseine Witwe, Namens Kamr, hatte bereits wieder geheiratet (Lsspp. JakobBerab 4 ): '> . . ->82-812 '2 2v8 22p 2x22-1 12122 2-2-xni 2-xn- 222 -2122 2-ix 118
PNU- . . 2-112 8v 112 22228 212 212-2 8v 2-2S12V--I8 2-v8v2 2-2222 2pl8 . . >11221-2 21 2-21 . . . 281x2 228 2Iv8 8V12 88 281-1 -2- 82 2ix . . . V2122V 228 V 888v >22.2
.28v12-2 22-2-8 w"22 21V -2V2 V2128 2"' '1
Die Machtbefugnisse des Nagid in Ägypten, welche, wie sich gezeigt hat,1517 aufgehört haben, sind im Verlaufe dieser Untersuchung genügendcharakterisiert. Er hatte das Recht, Richter-Rabbiner in sämtlichen. Gemeindenanzustellen, und so auch abzusetzen. Ihm war auch von dem Kalifen dasStrafrecht über sämtliche ägyptische Juden cingeräumt, kraft dessen erRenitente züchtigen durfte. Er durfte Prozesse allein ohne Assessoren ent-scheiden.