Die Juden in Ferrara. 455
dem Geschicke dieses fürstlichen Hauses so verwachsen gefühlt, daßsie bei der schweren Krankheit der sinnigen Prinzessin Leonora— welche zwei große Dichter in den Himmel der Poesie versetztund unsterblich gemacht haben — ein öffentliches Gebet in derSynagoge um ihre Genesung veranstaltet hatten *); sie war selbsteine Gönnerin der Juden und hat sie oft in Schutz genommen.Nun war der letzte Stammhalter Alfonso II. ohne Leibeserbengestorben (1597), und Ferrara wurde gegen seine letztwillige Ver-fügung von Clemens VIII. dem Kirchenstaate einverleibt. Diejüdische Gemeinde, meistens ans ehemaligen eingewauderten Mnrranenbestehend, hatte sich schon auf Verbannung gefaßt gemacht, da siebei diesem Papste nicht auf Duldung rechnen konnte. Sie batennur noch den päpstlichen Nepoten A l d o b r a n d i n i, der Besitzvon Ferrara genommen hatte, ihnen eine günstige Frist zur Vor-bereitung für die Auswanderung zu gönuen. Da dieser die Handels-blüte der Stadt in den Händen der Juden sah, so war er docheinsichtsvoll genug, sie im Interesse des Kirchenstaates nicht zuknicken; er erteilte ihnen daher Toleranz auf fünf Jahre und setztees gegen den fanatischen Willen des Papstes Clemens VIII. durch,der sie zu verbannen gedachte?) Aber ein flüchtiger Marrane durftenicht mehr in Ferrara Halt machen, ohne den Fangarmen derblutigen Inquisition zu verfallen. So war auch das letzte Asyl fürdiese Klasse von Juden in Italien aufgehoben, und es gab eigent-lich damals in der ganzen Christenheit keine sichere Stätte mehrfür sie.
Es gab allerdings eine winzige marranische Gemeinde inBordeaux, portugiesische Flüchtlinge, welche der Tollwut der In-quisition entronnen waren?) Ihre Stammverwandten, welche langevorher sich in derselben Stadt nngesiedelt und als Ärzte, Advokatenoder Professoren an hohen Schulen und an der Universität Ansehenerlangt hatten, ganz besonders die gelehrte Familie der Govea,hatten für sie eine günstige Aufnahme von der Bürgerschaft unddie Erlaubnis von: Könige Heinrich II. erwirkt, in Bordeaux ihreGeschäfte zu machen und auch Grundbesitz zu erwerben. Sie warenindes nur als Neuchristen und portugiesische Kaufleute geduldet.Sie mußten ihr jüdisches Bekenntnis verheimlichen, mußten noch
H Luzzatto aus einem Kodex von 1581 in Maskir VII. x. 23. n-vio
22-12 2'21.2'N I22.21N,, .... >22'N '1 NINM? N21N>2 ono 122X2'22
". L'222 '12 222 1N2>'8 212
Fortsetzer des Uinele ba-lZaelia, q. 165 fg.
h Vergl. über die Ansiedelung und Geschichte der Marranen in Bordeauxlllalvesin, lüstoirs üss Inilo ä. Lorüeanx 104 ff. Das Privilegium für sievon Heinrich II. das. 106 f. stammt vom Jahre 1550.