Papst Pius IV.
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es sich auch angelegen sein, von dein Papste die Lösung des Bannesüber die talmudischen Schriften zu erwirken. Diese Angelegenheit lagaber damals in den Händen der auf dem Konzil zu Trient tagendenKardinale und Bischöfe. Um sie durchzusetzen, wählten die italienischenGemeinden zwei Deputierte (Oktober 1563), daß der Talmud und dieübrigen angefochtenen jüdischen Schriften nicht in den Katalog (Index)der verbotenen Bücher ausgenommen oder daß mindestens das Urteil,ob das jüdische Schrifttum verboten sei, der päpstlichen Kurie alleinüberlassen werden sollte. Das letztere scheint ihnen gelungen zu sein.Da das Konzil nur dasjenige Verzeichnis verbotener Schriften genehmigte,welches vorher in der päpstlichen Kanzlei ausgearbeitet worden war,so war auch für die Behandlung der jüdischen Schriften die Ansicht desPapstes und seiner Umgebung maßgebend. Die Entscheidung darüberwurde dem Papste überlassen, und dieser stellte — für Summen —eine Bulle aus, daß der Talmud zwar überhaupt verdammt sei —gleich der ganzen humanistischen Literatur, gleich Reuchlins „Augen-spiegel und kabbalistischen Schriften", samt den „Tunkelmännerbriefen",Erasmus' und Pirkheimers Schriften — daß er aber, wenn der NameTalmud wegbliebe und er vor der Veröffentlichung von den angeblichchristenfeindlichen Stellen gesäubert, d. h. zensiert worden, doch er-scheinen dürfe (24. März 1564).^) Sonderbar, der Papst gestattetedie Sache und verbot den Namen! Allein er scheute die öffentlicheMeinung, die den Widerspruch zu grell gefunden haben würde, daßder eine PapHAeu Talmud aufsucheu und verbrennen und der andereihn frei gelassen hätte. So war doch wenigstens Aussicht vorhanden,daß dieses für die Juden unentbehrliche Schriftdenkmal, wenn auchin verstümmelter Gestalt, wieder ans Licht treten konnte. In der Tatwurde der Truck des Talmud einige Jahre darauf in Basel unternommen.
>) Die Milde im Inäsx Driclsntinns in Betreff des vorher so verfolgtenTalmud war bisher nicht recht verständlich. Zuerst heißt es: verboten zumDrucke sind: Duimuck Hebrusornm sjnsgns Zlossae, eommeututicmes,
intsrpretutiones st sxpositionss omnes. 8i turnen xroäisriut eins nomineDalmuck et sine iujuriis et eulnmniis in reliZ-ionsm obrintianum tolsru-dnntur. (Auch bei Wolf, Libliotbecu II p. 935, nur ist dort dafür ein falschesDatum nämlich 1559; die dem Gesamtindex vorangehende Bulle Pius' IV.ist aber 1564 datiert.) Der Fortsetzer des Linelc Inr-Luelia. gibt das Faktumwieder (p. 138): '2 in — i'pa — n'.nn rirxn iwrin rin or
wxL an (zu lesen, ww nn). Den Schlüssel zu dieser Päpstlichen Milde lieferteneulich M. Mortara im Auszug aus einer seltenen Schrift nro, Oanonxnrilioutionis oder über die regelrechte Verstümmelung der jüdischen Schriftendurch die Zensur (iüaslcir 1862, S. 74, 96, Note 17). Daraus erfahren wir,daß das Geld der Inden die päpstliche Kurie tolerant gestimmt hatte, den Talmudder Sache nach zu dulden und nur den Titel zu verbieten. Seit der Zeitwurde in den Ausgaben o"L> statt nw)n oder nn^ gesetzt.