302
Geschichte der Juden.
Stimmführer des Katholizismus verlangten von ihnen lediglich Unter-werfung unter die kanonischen Gesetze, gestatteten ihnen aber unterdieser Bedingung den Aufenthalt in den katholischen Ländern. Lutheraber verlangte ihre vollständige Ausweisung. Die Päpste ermahntenöfter, die Synagogen zu schonen; der Stifter der Reformation dagegendrang auf deren Entweihung und Zerstörung. Ihm war es Vor-behalten, die Juden ans eine Linie mit den Zigeunern zu stellen.Das kam daher, daß die Päpste auf der Höhe des Lebens standenund in der Weltstadt residierten, wo die Fäden von den Vorgängender vier Erdteile zusammenliefen; daher hatten sie kein Auge fürkleinliche Verhältnisse und ließen die Juden meistens wegen ihrerWinzigkeit unbeachtet. Luther dagegen, der in einer Krähwinkelstadtlebte und in ein enges Gehäuse eingesponnen war, lieh jedem Klatschüber die Juden ein geneigtes Ohr, beurteilte sie mit dem Maßstabedes Pfahlbürgertums und rechnete ihnen jeden Heller nach, den sieverdienten. Er trug also die Schuld daran, daß die protestantischenFürsten sie quälten und ans ihren Gebieten verwiesen?) In denrömisch-katholischen Staaten waren lediglich die Dominikaner ihre Tod-feinde.
Als wegen der gefundenen Leiche eines Christen die Juden zun:hundertsten Mal des Mordes angeklagt, ein Mann, drei Frauen undeine Jungfrau deswegen eingekerkert und gefoltert wurden, ohne sichschuldig zu bekennen, übergab zwar Kaiser Karl dem rastlosen Joselinein Schreiben zum Schutze der Juden, worin er sie von der Blut-beschuldigung freisprach (1544)?) — Aber nach Karls Sieg über denKönig von Frankreich, stellten die auf dem Reichstag in Worms an-wesenden Fürsten beim Kaiser den Antrag, die Juden aus allen deut-schen Gauen zu versagen. Eine hochstehende Persönlichkeit — wahr-scheinlich der Kardinal Alexander Farnese,^) Enkel des
>) Joselins Tagebuch berichtet, daß Granvella dem Kaiser gegenüber dieBemerkung machte: cimll nciv r»ix .-,22 >nm (Nr. 28).
2 ) Joselin, Tagebnch Nr. 28. oz v'v' rnm mbxs
w'MV.n ' 2 N 2 op nmrsa. Darauf bezieht sich gewiß das von Wols
mitgeteilte kurze Aktenstück, daß der Kaiser von Speyer aus 3. April 1541 einenErlaß erteilt hat, worin die Inden von der Beschuldigung freigesprochen wurden,daß sie Christenblut gebrauchten (Nasliir I p. 136). Privilegien im vollenSinne können es übrigens nicht gewesen sein, denn in Nr. 28 berichtet JoselinsTagebuch, er habe außerordentliche Privilegien für die Inden vom Kaiser er-langt, welche ihm im Speyer zugesagt worden wären: vxxw vv-pn 'w'san i-:iinnnb nv'rsz.
2) Joselin, Tagebuch Nr. 27. Es spricht viel dafür, daß der das. erwähnte
c'11.1',-1 pnn.nb . . . o'llma.n) 2'sb "nr, SM op
Kardinal Farnese war, welcher sich zu diesem
Reichstag eingefunden hatte.