Bestätigung der Inquisition durch Paul III. 255
Nuntius von den Marranen Diogo Mendes und seiner ver-witweten Schwägerin Dona Mendesia (welcher später einSchutzengel für die Marranen wurde) eine bedeutende Abschlags-summech; aber diese befriedigte in Rom nickt, wo man auf viel mehrgerechnet hatte. So erkaltete am päpstlichen Hofe allmählich das In-teresse an den Marranen. Als der Kaiser Paul III. immer mehrdrängte, die Inquisition für Portugal zu bewilligen, sanktionierte derPapst endlich endgültig die Glaubenstribunale für die Portugiesischei:Besitzungen (23. Mai 1536). Da der judenfreundliche Papst die Sank-tion nur mit schwerem Herzen und unter dem vom Kaiser auf ihnausgeübten Truck erteilt hatte, so brachte er allerlei Beschränkungenan, dafi in den ersten drei Jahren das gewöhnliche, bei weltlichen Ge-richten übliche Verfahren eingehalten werden sollte, d. h. öffentlichesGegenüberstellen der Zeugen — wenigstens für die Klasse der nichtals mächtig angesehenen Marranen — und die Konfiskation der Güterder verurteilten Marranen sollte erst nach zehn Jahren erfolgen?)Mündlich empfahl der Papst noch durch den Protektor Portugals mildesVerfahren gegen die Sckeinchristen, ferner, daß nicht der finstere Bischofvon Lamego, sondern der milder gesinnte Bischof von Ceuta, DiogodeSilva, zum Generalinausilior ernannt werden, und endlich, daßder Familie des Tuarte de Paz gestattet werden sollte, unangefochtenPortugal zu verlassen. Tun Joäos Freude über den endlich erfülltenWunsch seines Herzens war so groß, daß er auch auf diese Bedin-gungen einging?) Doch war dieses Zugeständnis nur Schein; inWirklichkeit sollte dieselbe Strenge gegen die portugiesischen Marranenangewendet werden wie gegen die spanischen. Tie Ermahnung,welche die Inquisitoren erließen, daß jedermann verpflichtet sei, judai-sierende Handlungen oder Äußerungen der Scheinchristen bei Strafeder Exkommunikation oder einer noch schärferen anzugeben?) unter-schied sich in nichts von der, welche der erste kannibalische Großinqui-sitor von Svanien, Torquemada, erlassen hatte. Im November des-selben Jahres begannen die Bluttribunale ihre die Menschheit schän-dende Tätigkeit, nachdem die dreißig Tage der sogenannten Gnadenfristvorüber waren. Die Anstrengungen, welche die Marranen unter Mit-hilfe des Jnfanten Don Lui sch machten, noch einen Zeitraum
l) S. Note 6 Ende.
ch Hcrcnlano a. a. O. II. x. 163 fg. Das Datum ist das., wie oben,angegeben, bei G. Heine dagegen falsch, 26. Juli, das war vielmehr der Tagder Pnblizierunq in Portugal.
°) Das. p 169.
ch Das. g. 17l fg. Nonitorio vom 18. August 1536.
ö) Das. II p. >77 fg. Die zwei marranischen Vertreter, welche mit DonLuis und dem Könige darüber unterhandelten, hießen Jorge Leäo undNuno Henriques.