Schicksal der Juden während des Krieges in Tunis. 253
vorher hatte der Gesandte Don Martinho an den König Joäo ge-schrieben, er möge Veranstaltungen treffen, diesen Ränkeschmied ausder Welt zu schaffen?), Don Joäo lehnte aber die Mitschuld oderUrheberschaft des versuchten Meuchelmordes mit einer Wendung ab,welche die bodenlose Unsittlichkeit der damaligen Regenten grell be-leuchtet. „Wenn der Anfall von ihm befohlen worden wäre, so hätteer das Opfer unfehlbar getroffen". Der Papst war über diese Untatsehr entrüstet und ließ dem Prokurator alle ärztliche Pflege ange-deihen; er wurde auch wiederhergestellt. Nichtsdestoweniger mußteder Papst dem portugiesischen Hof in Betreff der Inquisition will-fahren. Der Hof schlug nämlich endlich den rechten Weg ein, sein Zielzu erreichen; er wandte sich dringend an den siegreichen Karl V., dieSache zu betreiben. Der Kaiser hatte damals nämlich einen schwerenKampf bei Tunis gegen den Mohammedaner Barbarossa geführt, welcher,unterstützt von der Türkei, vie ganze Christenheit beunruhigt hatte.Nach vieler Anstrengung wurde Tunis von dem zahlreichen christlichenHeere, welches Karl selbst angeführt hatte, genommen mW Barbarossabesiegt. Den Juden von Tunis, die sich wieder daselbst angesammelthatten, erging es dabei, wie sich denken läßt, am schlimmsten; siewurden von beiden kriegführenden Parteien mißhandelt. EinLeidensgenosse, Abraham von Tunis, der in Gefangen-schaft geraten war, schrieb darüber: „Einen Teil von uns verschlangdie Erde, einen Teil vernichtete das Schwert, ein Teil starb vor Hungerund Durst." Die Überlebenden wurden als Gefangene nach Europageschleppt, wobei sich die Gemeinden von Neapel und Genua brüder-lich erwiesen und diejenigen mit schweren: Gelds auslösten, die in ihreNähe geführt worden waren?) Der Kaiser Karl zog darauf alsTriumphator durch Italien. Hatte doch durch ihn endlich einmal dasKreuz einen Sieg über den Halbmond errungen! Karl V. war, wieschon erwähnt, kein Freund der Inden. Er schrieb ihnen strenge dasTragen der Judenabzeichen vor — einen gelben Ring am Rocke oderganz offen an Kappen — und verbot den Wucher bei Androhungihrer Ausweisung,^) bestätigte aber auch, wiederholt von Joselin an-gefleht, ihre dürftigen Privilegien, daß sie nicht totgeschlagen undberaubt, nicht zur Taufe gezwungen werden dürften, auch Freizügig-keit haben sollten. Wer sich an ihnen vergriffe, solle 15 Mark Silberszur Hälfte an den Fiskus und zur Hälfte an die Juden als Strafgelderzahlen. Seine Dekrete waren zwar so wenig wirksam, daß er in
h Bei Herculano p. 152 N.
2) Joseph Kohen, Rmek Im-Luvlm p. 101. Der bescheidene Historikerverschwieg seinen Anteil an der Sammlung zur Auslösung der Gefangenen.Vergl.; Revue cl. Rt. XVI, 37.
o) O. S. Reichstagsabschicde von 1530, 1548, 1551.