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9 (1907) Geschichte der Juden von der Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal (1494) bis zur dauernden Ansiedlung der Marranen in Holland (1618)
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Geschichte der Juden,

Während er mit dem portugiesischen Hofe scheinbar zum Nachteilder Marranen unterhandelte, erlangte er von: Papste Clemens einzweites außerordentlich wichtiges Breve zu deren Gunsten (vom7. April 1533)/) bei dessen Beratung der portugiesische Gesandte ge-flissentlich ausgeschlossen worden war. Der Papst erkannte darin dievon den Scheinchristen geltend gemachten Gründe für ihre geringeAnhänglichkeit an die Kirche als tatsächlich und berechtigt an.Da siemit Gewalt zur Taufe geschleppt worden waren, so können sie nichtals Glieder der Kirche gelten, und sie wegen Ketzerei und Abfall be-strafen, hieße die Prinzipien der Gerechtigkeit und Billigkeit er-schüttern." Eine andere Bewandtnis hätte es zwar mit den von denersten Marranen geborenen Söhnen und Töchtern; sie gehörten derKirche als freiwillig zugeführte Glieder an. Allein da sie, von denIhrigen im Judentums erzogen, deren Beispiel stets vor Augen hätten,so wäre es grausam, sie wegen Judaisierens nach den bestehendenkanonischen Gesetzen zu bestrafen; sie sollten mit Milde in dem Schoßeder Kirche erhalten werden. Mit diesem Breve bob Clemens VII.die Tätigkeit der Portugiesischen Inquisition aus, berief alle Anklagengegen die Marranen vor sein eigenes Tribunal und erteilte damitallen eine durchgreifende Absolution oder Amnestie für vergangenenAbfall von der Kirche. Die in den Jnqvisitionskerkern Schmachtendensollten in Freiheit gesetzt werden, die Verbannten zurückkehren dürfenund die ihrer Güter Beraubten in deren Besitz wieder eingesetztwerden. Freilich sollten die Marranen nach Veröffentlichung dieserVerordnung ihre Vergehungen heimlich vor dein päpstlichen Nuntiusoder vor den von ihm dazu erwählten Geistlichen beichten; aber wenneinige derselben auch nach der Beichte und Absolution des Judaisierensangeklagt werden sollten, und sie imstande wären, nachzuweisen, daßsie zu den ersten Zwangstäuflingen gehörten, sollten sie nicht alsRückfällige (Lsluxsl) behandelt und bestraft werden. Mit der demdamaligen Papsttum eigenen Verlogenheit, von welcher sich auch diebesten Päpste nicht frei machen konnten, versicherte Clemens, er habedieses Breve aus freien Stücken ohne Anregung dazu von seiten derMarranen erlassen, obgleich alle Welt das Gegenteil wußte und dieSkudi nachrechnete, welche die Kurie dafür erhalten hattet) Clemens

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2) Nsmorisl bei Herculano das. II p. 28 Note: 8sx (lobsuuss) orsäeus, ntcliesbatnr, Llsuisnteiu 4s bnsnsiuoäi usAotiis non iukormstniu, xsvuuis. tsutuininotuin vsuis.ni prssclietsiu eoues88i8ss. Kopie das. x. 24: Ls k-nus. us8ts8Ilsz'uos aus por psits. §rv88s. 4s «liubsiro aus 8S 4so sm 8ns. eorts, se usKo-esain S8tk8 pi'ovisoes eoutra tüo sauta . .. obra. Vergl. auch das. S. 65 Note.