Beginn der Reformation.
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Kirche mit ihren Satzungen und ihrer Sittenlosigkeit sei die Feindindes Christentums. Luther war einmal nahe daran, seine Sache wiederaufzugeben und die Gläubigen zu ermahnen, der heiligen römischenKirche treu zu folgen (Januar 1519). Aber die Tatsachen warenstärker als der Wille des Urhebers selbst. Die Heftigkeit der Finster-linge von der einen und die Rührigkeit der Humanisten, namentlichdes Feuergeistes Hutten, von der andern Seite, drängten in gleicherWeise zum entschiedenen Bruche.
Der Tod des greisen Kaisers Maximilian, dem die theologischenWirren, die er hervorgerufen, über den Kopf gewachsen waren, unddie Wahl des neuen Kaisers, die sich ein halbes Jahr hinschleppte,zogen das Spiel der Politik hinein, und es entstand dadurch ein Wirr-warr, in welchem Freunde und Feinde der freien religiösen Richtungoder der wüsten Stockgläubigkeit nicht mehr zu unterscheiden waren.Hutten und die Humanisten waren für die Wahl Karls V., in dessenHauptland Spanien doch die Dominikaner die Oberhand hatten unddie Flammen der Scheiterhaufen nicht erlöschen ließen, und der päpst-liche Hof war gegen ihn. Immerhin wurde die Reuchlinsche undLuthersche Sache, gewissermaßen der Talmud und die Reformationuntereinander gemischt. Soweit war es gekommen, daß die Kur-fürsten zur Zeit ihrer Versammlung zur Königswahl sich entschiedenfür Reuchlin' gegen die verfolgungssüchtigen Kölner aussprachenu)Hutten, der keine unternommene Sache fallen ließ, schonungslos denPurpurlappeu von den Eiterbeulen des römischen Hofes riß und dessenScheußlichkeit an den Tag legte, nahm den geächteten Ritter Franzvon Sickin gen für Reuchlin und Luther so sehr ein, daß dieserbeide auf seine feste Burg einlud und ihnen Schutz gegen ihre Feindeversprach. Was weder der Kaiser, noch der Papst gegen die Domini-kaner durchzusetzen vermochten, das erledigte Sickingen. Er, in: Vereinmit den Dalbergs und anderen Rittern, sagte den: Provinzial unddem Konvente des Dominikanerordens Fehde an (26. Juli 1519),wenn Hochstraten nicht nach den: Beschluß des Speyerschen Urteilsihm die 111 Goldgulden Kosten zahlen und Bürgschaft gegen fernereVerfolgungen gegen ihn leisten würde. Die klugen Prädikantenwußten, daß dieser Ritter nicht Spaß mit sich treiben ließ, und daßvon seinen: Worte nicht wie von den: des Kaisers oder des PapstesUmgang genommen werden könnte. Sie versuchten zwar noch aller-hand Ausflüchte und Winkelzüge, wandten sich an Reuchlins mildesHerz; aber dieser war diesmal fest genug, sie wieder an"Sickingen zu
st Reuchlins Brief an Galati» vom 12. Febr. 1519 bei Friedländer a. a.L. Nr. 23: Omuss imperii eleotorss miritiss ms amant eb inoreäibilielemeMia proseguuntur.