Beratung zur Ausweisung der Juden. 155
verhandelt, die Juden auszuweisen; es sei aber bisher aus vielenUrsachen unterblieben. Nur die Vertreter der Abtei Fulda, der Grafvon Wertheim und noch einige wenige Stimmen waren gegen dieAusweisung, freilich aus Eigennutz. Die Standschaft Fulda machtegeltend, die Vertreibung der Juden würde dem Stifte zum Nachteilegereichen, weil die Ansgewieseneu in Unterhessen, Henneberg undThüngen Aufnahme finden und die diesseitigen Untertanen mehrBeschwerden davon haben würden, als wenn sie in: Lande blieben.Außerdem habe das Stift erst jüngst den aufgenommenen JudenSchutz auf einige Jahre verbrieft und wolle nicht gegen seine Zusagehandeln. Kurmainz möge daher mit seinen Nachbarn verhandeln,daß auch sie die Juden verjagten. In demselben Sinne äußertesich der Graf Michael von Wertheim, daß die aus seinem Gebieteziehenden Juden in Würzburg, Thüngen und Rosenburg Schutz findenwürden, wo ohnehin viele Juden wohnten, was zum Schaden seinerUntertanen ausschlagen würde. Keine einzige Stimme machte das Rechtder Menschlichkeit geltend oder zeigte Mitleid darüber, daß die Judenins Elend gestoßen werden sollten; so entmenscht und verstockt hattedie damalige Kirche das Herz der Gläubigen gemacht. Auf dieserTagsatzung zu Frankfurt wurde indes nur — wie es bei den deutschenRatsversammlungen zu geschehen pflegte — ein neuer Tag zur end-gültigen Entscheidung (8. März) beschlossen.
Die Juden dieser Gegend sahen eine sichere Gefahr über ihren:Haupte schweben; denn wenn die deutschen Fürsten und Herren sonstuneinig und saumselig waren, in der Verfolgung der Juden waren siestets einig und rührig. Es blieb ihnen daher nichts übrig, als eineDeputation an den Kaiser Maximilian zu senden und ihn anzuflehen,ihnen mit seiner Gnade gegen den Beschluß der ihnen übelwollendenStände beizustehen. Vermutlich war bei dieser Gelegenheit Ioselinvon Roßheim für seine Glaubensgenossen tätig. Der Kaiser erinnertesich glücklicherweise, daß die Juden, wenn auch unter verschiedenergroßer und kleiner Herren Untertänigkeit, doch in: Grunde seine unddes Reiches Kammerknechte wären, und daß ihre Vertreibung einemEingriffe in seine Souveränitätsrechte gleichkäme. Maximilian beeiltesich demgemäß, ein sehr strenges Handschreiben an den KurfürstenAlbert und das Domkapitel von Mainz, an sämtliche geistliche undweltliche Herrschaften, sowie an die Städte zu richten (28. und 20.Januar 1516), drückte ihnen darin unumwunden sein Mißfallen anihrer Beratung aus uud untersagte ihnen, zur angemeldeten Zeitzusammen zu kommen. Die verabredete Tagsatzung unterblieb auch.Die Juden dieser Gegend waren für den Augenblick gerettet. TerErzbischof von Mainz, oder in dessen Abwesenheit das Domkapitel,gab aber die Betreibung der Sache nicht auf. Es sollten Schritte