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9 (1907) Geschichte der Juden von der Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal (1494) bis zur dauernden Ansiedlung der Marranen in Holland (1618)
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Geschichte der Juden.

(obwohl sie nicht publiziert und von dem betreffenden Hnuptkommissariusvernichtet war), mit Verhöhnung des Speherschen vom Papste auto-risierten Tribunals, ReuchlinsAugenspiegel" in Cölu öffentlich zuverbrennen (10. Februar). Diese Rotte hatte eine unwiderstehlicheSehnsucht nach den Flammen des Scheiterhaufens. Hochstratenentschuldigte sich später, der Befehl dazu sei nicht von ihm, sondern voneinen: andern Inquisitor ausgegangen.Tie Cölner Dominikanertrieben ihre Frechheit noch weiter. Sie beauftragten den unverschämtenPfefferkorn, die Verurteilung desAugenspiegels" alsketzerisch, ärger-lich und jndengönnerisch", in: Gerichtssaale zu Speyer, gewisserinaßenunter den Augen des Tribunals anzuschlagen, und nur mit großer Mühegelang es Reuchlin und seinen: Sachwalter, daß diesen: frechen Ge-sellen dafür ein Verweis erteilt wurde. Es bedurfteUiberhoupt allerAnstrengung Reuchlins, um ein Schlußurteil in den: sich verschleppendenProzesse herbeizuführen. Erst als er zwei deutsche Schriftei: über dieStreitsache selbst und den Gang des Prozesses veröffentlicht hatte,würdigte der Bischof von Speyer, Einsicht davon zu nehmen und denSpruch zu fällen,-) der durchweg zugunsten Reuchlins ausfiel, daßReuchlinsAugenspiegel" weder Jrrtümer, noch Ketzereien enthalteoderdanach röche", daß er nicht über Gebühr die Juden begünstige,daß demnach Hochstraten den Verfasser verleumdet habe, ihm daherStillschweigen über diese Materie anfzulegei: sei, daß die Schrift vonjedermann gelesen und gedruckt werden dürfe, und daß Hochstratenin die Kosten verurteilt sei (111 rheinische Gvldgulden), die er innerhalbder gesetzlichen Frist zu zahlen habe, widrigenfalls er zuerst mit den:leichten und bei fortgesetzten: Ungehorsam mit dem schweren Bannezu belegen sei.

Die Cölner Dominikaner aus den: ganzen Orden knirschten mitden Zähnen, tobte:: und rasten über diesen Ausfall des Prozesses zuihrer Beschämung, dachten aber nicht daran, sich dem Urteilsspruch

U In der Tat fungierte damals als Ketzermeister Or. Call; ReuchlinsSchreiben an Witt bei Friedländer, Beiträge p. 28.

-) Das Datum 2l. April in den L,cta >1näieior::m p. 1I1b. gilt nicht vomersten Urteilssprucb der Speyerischen Kommission; denn dieser war bereits frühergefällt e. 31. März, bei Böcking II «uppl. 550 f., sondern von dem Schlußurteildes delegierten Bischofs von Speyer zur Kontumazierung der nicht erschienenenPartei (Hochstraten), worauf die Exkommunikation erfolgen sollte. Den erstenIlrteilsspruch hatte Reuchlin bereits am 21. April in Händen und berichtetdarüber an Questenberg: gnrrm ssntentiam (clellniUvnm) bs ernn pras-ssnlibns mitto, nt vielem, trinmpkars vsritatsm. Es ist bereits o. S. 135bemerkt, daß das Iahresdatum dieses Briefes (bei Friedländer p. 22, 23) 1513falsch ist, statt 1514. Auch das Schreiben des späteren Papstes Hadrianvom 2l. April 1514 (das. Nr. 28) berichtet schon von der in Speyer gefälltenSentenz.