Reuchlin und sein Verfahren gegen Pfefferkorn. 107
Übertreibung sagen kann, sie wog eine Tat auf. Sie war zunächst gegenPfefferkorn, aber doch auch gegen die Cölner Dominikaner, als öffent-liche Gönner, Beschützer und Anreger seiner Schmähungen, gerichtet.
Reuchlins „Augenspiegel" wendet sich an alle diejenigen, welche,„weß Standes, Stellung und Würde auch immer, die Wahrheit liebenund Lügen, hinterhältige, tückische Überfälle, wie sie sich Pfefferkornin seiner Lästerschrift gegen ihn erlaubt hat, aus dein Grunde hassen."Er erzählt in schlichten, treuherzigen Worten den ganzen Hergang,wie der getaufte „Jud" alle Anstrengungen gemacht, den Talmuddurchaus für gefährlich anszngeben und dem Scheiterhaufen zu über-liefern, und wie er auch ihn, Reuchlin, dazu habe benutzen wollen.Er teilt die Aktenstücke des Kaisers und des Erzbischofs von Mainzan ihn und sein Gutachten mit. Er berichtet, wie sich Pfefferkorn aufunehrliche Weise sein Gutachten zu verschaffen gewußt und es zu einerSchmähschrift ausgebeutet habe, welche nicht weniger als vierunddreißigUnwahrheiten gegen ihn enthalte. Der ganze Ton im „Augenspiegel"gibt die gerechte Entrüstung eines Ehrenmannes, dem ein Wicht einBein gestellt hat, wirkungsvoll wieder. Ehe Reuchlin an die Aufdeckungder Pfefferkornschen Gemeinheiten gegen ihn geht, verwahrt er sichdagegen, als habe er damit auf sein anderweitig ihm zustehendes Rechtverzichtet. Denn Pfefferkorns Schmähschrift erfordere eine peinlicheStrafe, die ihn wohl auch treffen würde. Habe er doch auch die Unter-tanen im Reich aufgefordert, Aufruhr und Auflauf gegen ihre Obrigkeitzu machen, um diese zu zwingen, die Juden zu verfolgen, ein Ver-gehen, welches mit dem Tode durch den Henker belegt sei. So mögedenn entweder das Halsgericht ihn vorladen, oder er möge — wasReuchlin gewünscht zu haben scheint — „dem festen, fürsichtigen, ehr-samen, weisen, echten und rechten Freischöffen des heiligen, heimlichenwestfälischen Fehmgerichtes" verfallen. Die Blntrichter der rotenErde sollten gewisserinaßen für den Talmud eintreten!
Am meisten war Reuchlin empört über die gegen ihn erhobeneBeschuldigung, er habe nur Geldeswillen die Schutzschrift für denTalmud erlassen. Mit gerechter Entrüstung beteuerte er daher, daßer sein Lebtag, von seinen Kindeszeiten an bis auf diese Stunde vonden Juden oder ihretwegen weder Heller, noch Pfennig, weder Gold,noch Silber, weder Kreuz, noch Münz empfangen habe. „Und werzur Verletzung seiner Ehre anders geschrieben oder gesprochen, derlüge wie ein nichtsnutziger, ehrloser Bösewicht, und hätte er eine frommeMiene wie ein Kartäuser!" Das war ein empfindlicher Stichfür den Beichtvater des Kaisers, der ihn beschuldigt hatte, mit goldenerTinte geschrieben zu haben so. S. 101). Nicht minder empfindlichwar Reuchlin über die Geringschätzung seiner hebräischen Kenntnisseund namentlich über die Beschuldigung, daß er seine hebräische Sprach-