Vertreibung uns Nürnberg.
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und Prälaten dieser Striche hatten Klagen erhaben, daß die Judendie Sakramente geschmäht, daß sie junge Christen jämmerlich gemartertund umgebracht, Blut van ihnen gezapft, es zu ihrem verdammlichcnWesen gebraucht, daß sie durch gefälschte Briefe und Jnsiegel Christenbetragen und in Armut versetzt hätten. Sie hatten ferner dein Kaiser40 000 Gulden als Schadenersatz für den Ausfall der Judensteuergeboten, wenn er deren Vertreibung bewilligen wolle. Maximilian,obwohl einsichtsvoller und gebildeter als sein Vater, hatte alle dieseAnschuldigungen für Wahr angenommen oder sich gestellt, als glaubeer alles, und demzufolge ein Dekret erlassen l^> März 1496)/) daßdie Juden bis zum Januar des folgenden Jahres bei schweren Strafendiese Länder zu verlassen hätten. Auch den zeitweiligen Aufenthaltoder die Durchreise von Juden daselbst erschwerte er ungemein. In-dessen hatte Maximilian doch so viel Menschlichkeit, den Ausgewiesenenireue Wohnplätze in M a r ch e k und E i s e n st a d t anznweisen undden Bürgern dieser Städte zu befehlen, sie um billigen Mietzins solange zu beherbergen, bis sie sich Wohnhäuser erbaut haben würden.Auch gestattete er ihnen kurz vor dem Ausweisungstermi» wegen desstrengen Winters und anderer Hindernisse noch etwas länger im Landebleiben zu dürfen. Aber endlich mußten sie doch auswandern. IhreHäuser, Synagogen und Friedhöfe, welche die Bürgerschaft nicht an-kaufen wollte, um sie umsonst zu haben, wurden vom Kaiser veräußertund verschenkt.
Tie Nürnberger Gemeinde verjagte der Kaiser zwar nichtgeradezu, aber er erteilte den Bürgern die Erlaubnis dazu — umschnödes Geld. Und da machte noch die Christenheit den Inden unge-rechten Geldgewinn zum Vorwurfe, während sie — eigentlich dochnur die Reichen — allenfalls solches Unrecht nur im kleinen begingen!Der Hintergrund zur Vertreibung der Juden aus Nürnberg um dieseZeit ist dunkel. 2 ) Mißhelligkeiten bestanden zwischen ihnen und demehrsamen Rat seit langer Zeit wegen Einführung einer neuen Ordnungoder Reformation des Gemeinwesens mit beschränkenden Punktengegen sie, deren Ungesetzlichkeit sie behauptet hatten. Gleich nach
F Ulkunde darüber in <J. Wertheiniere) Juden in Österreich l. S. 107 f.,vergl. dazu Wols, Aktenstücke iln.8kir, Jahrg. 1800, S. 91 f.
2) Quellen dafür: Würfel, die Inden der Reichsstadt Nürnberg, S. 33, 83 f.und Beilagen Nr. 88 — 12. Wagenseil, cks eivitnts Xoriiiiberg'ensi p. 09.Schudt: jüdische Merkwürdigkeiten 1. S. 365. Briegleb, Ausweisung derJuden »on Nürnberg, Leipzig 1808. Von jüdischen Quellen kenne ich nureine einzige, welche diese Vertreibung gelegentlich ermähnt, in Naphtali HerzTrewes' kabbalistischein Gebetbnche (i8°,8 gedruckt Thingen >560, Einl.
dazu erst nach nacum Bl. '2 : 122 2 ?! 8"> 2 " 28.82 '»i8n pnr.8 8' 211 - ',8-ni
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Graeh, Gcichichtc der Juden, IX.
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