Note 19. Die Wahl- oder absetzbaren Hohenpriester. 727
fungiert. Nun berichtet aber Josephus ausdrücklich, daß Agrippa später, währendFelix' alleiniger Prokuratur (53 bis 59), Jsmasl eingesetzt habe (o. S. 723),das muß also zum zweiten Male gewesen sein. In der Zwischenzeit muß derreiche Ananias oder Eleasar b. Charsom oder richtiger Ananias b. Eleasarfungiert haben. Josephus hat durch irgend ein Versehen die Ernennung dieserbeiden Hohenpriester übergangen.
Die Aufeinanderfolge der Hohenpriester ließe sich genauer fixieren, wennwenigstens die Amtsdauer der Prokuratoren, die von Agrippas I. Tode (44)bis zum Ausbruch der Revolution in Judäa (66) Rom und den Kaiser in Judäavertreten haben, fixiert wäre. Allein inan ist dabei ebenfalls nur auf Kom-binationen angewiesen; daher werden die Amtsjahre einiger dieser Landpflegerverschieden gezählt. Die Kombination geht von dem chronologischen Konnexaus. Wenn Josephus ein Faktum chronologisch bestimmt und unmittelbardabei von der Ernennung oder Absetzung eines Landpflegers oder eines Hohen-priesters erzählt, so wird diese als gleichzeitig gesetzt. Allzusicher ist aberdiese Übertragung nicht; denn es bleibt fraglich, ob Josephus diese Gleich-zeitigkeit beabsichtigt hat, und noch fraglicher, ob er, der sich manche chrono-logische Jrrtttmer hat zuschulden kommen lassen, diese chronologische Anreihungzweier Tatsachen aus einer guten Quelle geschöpft oder sie nur kombiniert hat.Anderweitige Quellen für die chronologische Fixierung gibt es nur wenige, undeine, die für die Präzisierung der Amtsdauer zweier Prokuratoren gewöhnlichherangezogen wird, ist unlauter, ich meine die Apostelgeschichte. Es müssendaher anderweitige Datumsangaben hinzugezogen werden, um die chronologischeReihenfolge der Prokuratoren und damit auch der Hohenpriester zu präzi-sieren. Diese kritische Vergleichung stellt allerdings Josephus' Angabe in eingünstiges Licht.
Bekannt ist nur Anfang und Ende der zweiten Reihe der Prokuratoren.Der Erste in der Reihe, Cuspius Fadus, wurde nach dem Tode Agrippas I.mit der Verwaltung betraut, also etwa Sommer 4t, und der letzte, GessiusFlorus, hat nur zwei Jahre das Amt inne gehabt und verlor es beimAusbruch der Revolution, Sommer 66 (Jos. Altert. XIX, 9, 2 und XX,11, I); also von 44 bis 64 in 2V Jahren sechs Prokuratoren, etwa 3 Jahreaus je einen. Die ersten beiden, Fadus und Tiberius Alexander habendas Amt nicht einmal so lange inne gehabt. Laut der Zusammenstellung beiJosephus «XX, 5, 2): Cumanus sei Alexanders Nachfolger geworden,und Herodes II sei im achten Jahre Claudius' gestorben, muß manwohl annehmen, daß Tiberius Alexander nur bis 48 fungiert hat. Fadus'Amtsentsetzung hing wohl mit der durch ihn verursachten Bewegung in Jerusalemwegen derUontitioaiia zusammen. Fadus verlangte, daß die hohcnpriesterlichenGewänder, nach vollendetem Gebrauche bei der priesterlichen Handlung, derrömischen Wache in der Antonia wieder überantwortet werden sollten, wie z. Z.der ersten Reihe der Prokuratoren. Die Aufregung wegen dieser Zumutungwar aber in Jerusalem so groß, daß der Statthalter von Syrien, CassiusLonginus, selbst in der Hauptstadt eintraf, um einen etwaigen Aufstandniederzuschlagen (das. XV, 11, 4; XX, 1, I). Dieser Vorfall ist jedenfalls44 bis 45, nach Agrippas I. Tod, anzusetzen. Darauf entschied Clanbius aufdas Gesuch der judäischen Gesandten und auf Agrippas II. Verwendung zu-gunsten der Judäer, betraute damit Herodes II. und stellte darüber eins Urkundeaus. Diese Urkunde enthält mehrere Data, die aber nicht miteinander stimmen.Das sicherste Datum darin ist wohl Claudius' fünftes Tribunal, d. h.