101
erfunden und aus gelehrtem Juristenstolz, wozu Wohl auch die Aus-sicht auf Vergrößerung pekuniären Gewinns kommt, bis auf unsereZeiten beibehalten worden sind, bleber das Motiv des beider-seitigen Vertrags ließen die Dokumente kein Wörtchen verlauten,obschon nichts Wesentliches übergangen war, um ihnen Gültigkeitzu verleihen, namentlich wenn sie durch ein gutes Schwerdt oderdurch die Gewalt der Kirche unterstützt wurden — Rücksichten, welchesicherlich beide Contrahenten für den Fall eines Bruches wohl imAuge hatten.
Graf Emich war ganz Ohr, als sein Gast, der Abbe, eineBestimmung der Urkunde nach der andern vorlas. Hin und wiederverrieth zwar sein Blick, wenn er gelegentlich nach dem ruhigenAntlitze des Aktes hinüberschweifte, das gewohnte Mißtrauen, wel-ches er gegen seinen mächtigen Erbfeind im Herzen trug; abereben so schnell heftete sich sein Auge wieder auf die erhitztenZüge des Vorlesers.
„Gut so,," sagte er, nachdem beide Instrumente geprüft wordenwaren. „Diese Weinberge sollen entweder für immer bei mir undden Meinigen bleibe», ohne daß irgend ein gieriger KirchenmannAnsprüche daraus erheben dürfte, so lange das Gras wächst unddas Wasser seinen Lauf hat — oder sie zahlen fortan doppelten Tri-but, eine Abgabe, die wenig mehr für den Keller ihres rechtmäßigenHerrn übrig lassen wird."
„Dies sind unsere Bedingungen, edler Emich; um jedoch denletzteren Kraft zu geben, bedarf das Dokument noch Deiner Unter-schrift und Deines Siegels."
„Müßte ich meine Unterschrift vermittelst eines guten SchwerdteSbeifügen, so könnte nichts den Dienst besser erfüllen, als dieser ge-ringe Arm da, hochwürdiger Abt; aber Du weißt wohl, daß meineJugend zu viel kriegerischen und anderen mannhaften Uebungenmeines Standes geweiht war, als daß ich sonderlich Zeit hätte ge-winnen können, die Feder geschickt führen zu lecnen. Bei den heiligen