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nur die Prinzessin sprechen ließ. Der Vertrag von ToroS de Gui-sando, in welchem sie mit Uebergehung der Tochter Johannas vonPortugal, als Thronerbtn anerkannt wurde, enthielt die Bestim-mung, daß sie sich nicht ohne Einwilligung des Königs vermählendürfe, und sie vertheidigte nun den Schritt, den sie zu thun imBegriffe war, mit dem wesentlichen Entschuldigungsgrunde, daßihre Feinde die feierliche Uebereinkunft, sie zu keiner Verbindungzu drängen, welche ihr unpassend oder mißliebig erscheinen könnte,nicht beachtet hätten. Zugleich deutete sie auch auf die politischenVortheile hin, welche aus einer Vereinigung der Kronen von Ca-stilien und Aragon erwachsen müßten, und bat den König umseine Einwilligung zu dem Schritte, den sie zu thun Willens war.Dieß Schreiben wurde, nachdem es Juan de Vivero und anderenihrer Räthe zur Prüfung vorgelegt worden war, durch einen Ku-rier abgesandt, worauf dann die weiteren Anordnungen und Vor-kehrungen zu einer Zusammenkunft der beiden Verlobten getroffenwurden. Die Castilianischc Etiquette war bereits in dieser Zeitschon zum Sprüchwort geworden, und die Verhandlung führte zueinem Vorschlag, welchen Jsabella mit ihrer gewöhnlichen Beschei-denheit und Klugheit zurückwies.
„ES scheint mir," sagte Juan de Vivero, „daß diese Verbin-dung nicht stattfinden könne, ohne daß von Seiten Don Ferdinandsein Vorrang CastilienS vor Aragon zugestanden werde. Das letz-tere NegentenhauS ist nur ein jüngerer Zweig des regierendenHauses in Castilien, und das Gebiet von Aragon war vordemzugestandenermaßen von diesem abhängig."
Dieser Vorschlag wurde mit vielem Beifall aufgenommen, bises die Edlen, natürlichen Gefühle der Prinzessin selbst auf sich nah-men, die Gehaltlosigkeit und Unzweckmäßigkeit desselben auseinanderzu setzen.
„ES ist ohne Zweifel wahr," sagte sie, „daß Don Juan vonAragon der Sohn eines jüngere» Bruders meines -königlichen