19
Der Furchcnbauer war offenbar ein rechter Mann, karg anWorten, aber arbeitsam von früh bis spät, pünktlich und aufEhre haltend: er ließ seine Frau in ihrem Bereiche gewähren,er wußte was sich für einen großen Bauernhof und für dieTochter des Schmalzgrafen schickte. In solchen Verhältnissen hatman überhaupt nicht lange mit Gcmüthsangelegenheiten zu thun,der Tag hat seine hundertfältigen Pflichten: in einem solchengroßen Anwesen gilt es überall zur Stelle zu sein, anzuordnenund selbst Hand anzulegcn, und das ruhige Gefühl, Alles ge-hörig in Stand zu halten und dazu noch ein gewisser Stolz derHerrschaft und des Besitzes füllt Alles aus.
Die beiden Eheleute lebten in Friede und hielten einanderin Ehren.
Es mag hart klingen, aber cs ist doch wahr und erweist sichbei näherer Betrachtung auch milder: bei den Bauern, besondersaber bei den Großbauern, ist die Ehe vielfach nur ein Vertrags-Verhältnis; in der ausgedehntesten Bedeutung des Wortes. Er-kennen die Eheleute, daß die Verschiedcnartigkeit ihrer Naturensich nicht zur Einigkeit verschmelzen läßt, so tritt ein gegenseitigesselbständiges Gewährenlassen ein. Hier wo die Hausfrau gleich-mäßig mit dem Manne für den Besitzstand zu arbeiten hat, er-füllt ein Jedes den Kreis seiner Pflicht ohne weitere Anforderung.Die Arbeit für Erhaltung und Vermehrung des Besitzthums istdie Wesenheit des Lebens, dem die Heilighaltung des geschlossenenBundes noch eine gewisse Weihe ertheilt, und kommen Kinder,so erblüht die Verträglichkeit auch wiederum oft zur Liebe.
Offene Zerwürfnisse oder gar Trennungen aus Mangel anLiebe kommen darum im Leben der Großbauern fast nie vor.
Nur selten, zu einem Jahrmarkt, zu einer Gevatterschaftoder Hochzeit verließ man den Hof, und die Bäuerin hörte über-all mit Befriedigung wie hochgepriescn sie und ihr Mann warenund als eine Zierde der ganzen Gegend galten, so daß cs immerhieß: solche Bauersleute seien schon lange nicht in der Gegendgewesen. Tic Bäuerin hörte solchen Lobpreis immer mit ruhigemBehagen an, sie hatte sich von ihrem Manne angewöhnt, auch
2 *