Druckschrift 
Zur Philosophie und Geschichte Theil 14 (1820) Metakritik zur Kritik der reinen Vernunft
Entstehung
Seite
457
Einzelbild herunterladen
 

Zugabe.

467

den sein er Facultätglorreich-angewieftnen Standort,ausdrücklich, laut daß es alle Facultäten hören, unterseinen Schatten und Schirm nebmen *). Sie wissenjetzt alle, woran sie sind; die Vernunftvertrctcndekritische Philosophie bat desiniret.

Nur den Geschäftsleuten jener obern Facultäten,den Geistlichen , Rechtsbcamten und Aerztcn kann esallerdings verwehrt werden, daß sie den ihnen in Füh-rung ihres respcctiven Amts von der Regierung zumWortrage anver trauten Lebren nicht öffent-lich widersprechen, und den Philosophen zuspielen sicherkühnen: denn das kann

nur den Facultäten, nicht den von der Regie-rung bestellten Beamt!» erlaubt seyn, weildiese ihr Wissen nur von jenen hcrhabcn." Hierrube die Feder, wo aller Zusammcnbang der Gedankenaufbört, und mehr als blindes Papsttbum, der La-madienst cintritt. Kein verständiger Geschäftsmannwird dem ihm anvertrauten Geschäft weder öffentlichnoch heimlich widersprechen; er wird es nach der ihmvorgcschriebenen Norm treu und aufs beste verwalten.Auch wo Lehren sein Geschäft ist, wieder aufs treueste,aufs beste lehren. Da aber der Rechtsbeamte so we-nig als der Arzt von Lehren weiß , die ihm der Staatanverkrauet hatte, so wird kein, auch nicht der geringsteGeschäftsmann sich vom Metaphysikus der Facultätseine e iq e n th ü m l i c h e Plsilosophie untersage»lassen ; am wenigsten aus dem Grunde,weil er ftin

*)Dem Herrn Karl Friedrich Staub lin,Docror und Professor in Göttingen , zugeeigner rondem Verfasser." S. Kants Streit der Faculta-ten, Blatt L. Königöb. 179b.