Justizbeamte, Aerzte, als Instrumenteder Regierung, nicht eben zum Besten der Wissen-schaften, als Werkleute aufzuführen, die von Gelehr-ten wohl zu unterscheiden seyn, weil sie zwar aufder Universität ihre Schule gemacht habenmüssen, aber wohl nur empirische Kenntniß derStatuten ihres Amts übrig behalten haben.Was sind Statuten des Amts? welche empirischeKenmniß derselben erlangt man davon auf Universi-täten? und welche, ehe es bekleidet wird, ist beivergeßnec Theorie möglich? Und welch ein Staatists, der diese Geschäftsleute zu seinen Instru-menten so unverständig macht, daß er deshalb vomKritikus gewarnt werden muß, weil sie sich „unmit-telbar ans Volk wenden, und zwar nicht die Gesetzge-bende, doch aber zum Theil die ausübende Gewalt,z. B. der Clerus an die Laiker haben!" — Wie diese,so muß Euch der Staat in Ordnung halten, Selbst-dünkler, die ihr das Volk „Idioten," alle Geschäfts-männer und Werkzeuge des Staats Spottweise „dieStudirten" nennt, euch eine „richtende Gewalt" übersie anmaßet, die euch der Staat nie verlieh, und vonwelcher kein Wachender unter euch weiß, ja sie, alleGeschäftsträger des Staats, als ob sie ihre Gewaltmißbrauchten, argwöhnisch injuriret. Wenn sie, umihr Amt führen zu können, manche eurer Hirnge-spenste vergessen mußten, und sich glücklich schätzten,wenn sie sie vergaßen; (wahre Theorie wird durch diePraxis gewisser, fester) so scyd Ihr, statt dem Staatvorzuschreiben, wie er sich gegen seine Geschäftsleuteverhalten soll, oder euch eine richterliche Censorqewaltüber sie und den Staat anzumaßen , auf Eure Pflichtzu weisen. Lehrmeister einer Schule, kurz
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Zur Philosophie und Geschichte Theil 14 (1820) Metakritik zur Kritik der reinen Vernunft
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