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Zur Philosophie und Geschichte Theil 14 (1820) Metakritik zur Kritik der reinen Vernunft
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nennt, wenn er diese Begriffe einander entgegen-setzte, als ob jene ohne diese in Sachen der Er-fahrung irgend nur statt fände. Kann Jemand überSachen bürgerlicher Verfassung und Lebensführung(ok oivil Avverninent sink oonäuot ok liks) ausVernunftgründen (krorn rsersori) nur urtheilen,wenn er nicht aus Erfahrung (kroirr expsrisrice)weiß, was bürgerliche Verfassung und Lebensführungfty *) ?

Daß unser Urtheil über Ursache und Wirkungsich durch mehrere Erfahrung bildet, ist kein Ein-wand; mit allen Verstandcsurtheilen, ja mit derUebung jeder Kraft hat dies Urtheil diese Uebunggemein; und daß es sich als ein allgemeinerBegriff jedem einzelnen Fall, wie wenn es der ersteund einzige wäre, anfügen müsse, erfordert ebenfallsseine Natur als einer Verstandesecfahrung. Daßdie Vernunft einer solchen Aenderung, d. i. Anwen-dung unfähig sey **), ist ihrem ersten Begriff zu-wider : denn kein Gesetz der Mathematik (z. B. vonder Kraft elastischer, weicher, flüssiger Körper u. f)ist ohne diese Specialanwendung (Variation). Auchwird durch lange Syllogismen die Verbindung zwi-schen Ursache und Wirkung nicht gesunden ***);

*) Lssa/ V. I. Ngte.

**) Ueason is inospabls ok an/ suoli Variationeto. Lssa/ V, p. 7g.

***) dlo reasoning oan ovor givs ns a nerv, ori-ginal, simple irlsa; tbis therekore can nsverUs tbe original ok tlrat iäe», Lisa/ VII.Note p» roI.