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II. Vernunft
ans Gutachten ankommt. Oft muß dies gesagt wer-den, wo man auch nichts gewiß, manches aber wahr-scheinlich weiß. Soll Entschluß und Tbar folgen, sohandle jeder nach seiner oder nach eines andern bes-seren und besten Meynung. Denn eine Meynungkann wahr seyn, der Erfolg oder die Erfahrungkann sie erproben, da doch, als sie gutachtcnd ge-äußert ward, sie zwar ein reiner Spiegel der Wahr-heit, doch aber nur des Meynenden Meynung war.Daß in den spekulativen Wissenschaften die sogenann-ten Leh r m c y n u n g en sich verächtlich gemacht ha-ben , zeigt von ihrem wenigen innern Werth; mitGründen und Gegengründen vorgetragen, sind inandern, z. B. in der Naturlehre, Geschichte, Arz-neiwissenschaft, den Rechten, der Staatskunde M c ydnun gen erfahrner Männer sehr schätzbar. Ebenin der verflochtensten Sache kann niemand dem Freundeetwas Weicheres geben -als seine Meynung.
„In Urtheilcn aus reiner Vernunft ist es garnicht erlaubt zu meynen." So hatte die Kritikder reinen Vernunft nicht müssen geschrieben werden:denn da ihr transcendentaler Theil sich von aller Er-fahrung lossagt: was sind ihre neuaufgestellten Wort-formen als Meynung?
„Es ist ungereimt, in der Mathematik zumeynen; man muß wissen, oder sich alles Urthei-lcns enthalten." Des End - Urtheilens wohl; diegrößten Erfinder aber in der Mathematik, wie inollen Wissenschaften, ehe sie wußten, m eyntenund versuchten. Ihre Meynung, unterstützt mitGründen, leitete zum Wissen durch Probe, durchErfahrung.