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II. Vernunft
tigkeit, und das Fürwahrbalten laßt sich nicht mit-tkeilen." Es laßt sich mittheilen, wenn der Für-wahrhaltende überredet.
4. „W ahrhei t."
„Wahrheit aber beruht auf der Ueberein-stimmung mit dem Object, in Ansehung dessenfolglich die Urtheile eines j e d e n Verstandeseinstimmig seyn müssen: uonüsntientia unä
tertio uonssntiuirt intsr ss." Wessen Ueberein-stimmung mit dem Object? Meiner Gedanken?Ob diese mit ikm übereinstimmen, war und bleibtdie Frage. Jeden andern Verstand darüber zubefragen, ist eine greise in de» Mond, wo nachAriost der verflogne Jedermanns - Verstand wohnet.Beim ersten Schritt solcher Umfragreise an die Ge-richtshöfe fremder Verstände kabe ich den meinigenaufgegeben, mithin das Kriterium der Wabrheit ver-loren. Nie können alle Verstände in dem EinenDritten übereinstimmen, wenn nicht jeder Einedamit übcreinstimmc; und de» Einen hatte ich inmir. Liegt im Eonsens vieler die Wabrheit:so ist ihr innerer Eharakter verschwunden : denn indie Scheinlügc haben jederzeit Viele, ja die Meistenconsentirct. „Der P r0 b i r ste in des Fücwakrhal-tens, ob es Uebcrzcugung oder bloße Ueber-redunq sey, ist also äußerlich, die Möglich-keit dasselbe mitzutheilen und das Fürwahr-halten für jedes Menschen Vernunft gültig zu be-finden." Kein Fürwahrbalten, es sey Ueberredungoder Ueberzeugung, hangt von diesem äußernProkuren ab. Ein elender Fürwahrbehalter, der seine