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Zur Philosophie und Geschichte Theil 14 (1820) Metakritik zur Kritik der reinen Vernunft
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380
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ZSc,

II. Vernunft

gebenheit in unlerm Verstände, die auf objek-tiven Gründen beruhen niag, aber auch subjektiveUriachen im Gemüth dessen, der da urthcilt,crfodcrt." *) Die innigste Handlung eines Verstan-des, der Wahrheit erfasset, d. i. für wahrhalt, wäre also eine Wetter-Begebenheitin ihm, die auf objektiven Gründen auch nicht be-ruhen darf, wenn nur subjektive Ursachen im Ge-rn ü t h des Urtheilendcn da sind ? Der elendesteWahn kann den Namen mit diesem. Fürwahr-halten wechseln **).

2.U e l> e r z e u g ung."

,,Wenn das Fürwahr halten für Jeder-mann gültig ist, sofern er nur Vernunft bat,so ist der Grund desselben objektiv hinreichend,und da- FürrvabrKalten heißt nl-denn Ue Kerzeu-g u n g." ***) Ukbcrzeugung wessen ? Meiner ? dieschließt jedes ächte Fürwahrhalten in sich, dessenGrund dem Ueberzeugten jedesmal hinreichendseyn muß. Ec geht mit seiner Ueberzcugunq nichtumher zu fragen, ob sie auch für Jedermann gültigsei),sofern dieser Jedermann nur Vernunft

*) S. 6h8.

**) Vielleicht sollte es Dafürhalten heißen. DasFürwahrhalten in obigem Sinn wird abermehrmals wiederholet. Und welche elende Rollespielt der Name Gemüth in diesen wie inandern Stellen des kritischen Probabilismus!

S. 8H3.