ZSc,
II. Vernunft
gebenheit in unlerm Verstände, die auf objek-tiven Gründen beruhen niag, aber auch subjektiveUriachen im Gemüth dessen, der da urthcilt,crfodcrt." *) Die innigste Handlung eines Verstan-des, der Wahrheit erfasset, d. i. für wahrhalt, wäre also eine Wetter-Begebenheitin ihm, die auf objektiven Gründen auch nicht be-ruhen darf, wenn nur subjektive Ursachen im Ge-rn ü t h des Urtheilendcn da sind ? Der elendesteWahn kann den Namen mit diesem. Fürwahr-halten wechseln **).
2. „U e l> e r z e u g ung."
,,Wenn das Fürwahr halten für Jeder-mann gültig ist, sofern er nur Vernunft bat,so ist der Grund desselben objektiv hinreichend,und da- FürrvabrKalten heißt nl-denn Ue Kerzeu-g u n g." ***) Ukbcrzeugung wessen ? Meiner ? dieschließt jedes ächte Fürwahrhalten in sich, dessenGrund dem Ueberzeugten jedesmal hinreichendseyn muß. Ec geht mit seiner Ueberzcugunq nichtumher zu fragen, ob sie auch für Jedermann gültigsei), „sofern dieser Jedermann nur Vernunft
*) S. 6h8.
**) Vielleicht sollte es Dafürhalten heißen. DasFürwahrhalten in obigem Sinn wird abermehrmals wiederholet. Und welche elende Rollespielt der Name Gemüth in diesen wie inandern Stellen des kritischen Probabilismus!
S. 8H3.