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II. Vernunft
Gesetzgeber kein Gesetz, noch giebt er cs in der Absicht,daß dadurch der Grund'zu ihnen gelegt werde; diesemüssen unter solchen und andern Bedingungen gege-ben sc»n, weshalb sic sein unbedingtes Gesetz unter-saget. Das Gemeine auf ein Besonderes, das Un-bedingte auf ei» Bedingte», Gesetz auf ein Factumanzuwcnden ist das Amt der Vernunft. Die soge-nannte Allgemeinheit oder Allheit ihres er-sten Satzes bedeutet nichts als eine Totalität im Um-fange der Vernunft, die den Satz setzte. - Sienabm zusammen, was sie hatte, was sie sich dachte;subsumiret aber darunter und umschrankc sich selbst.Von oben herab wird der Grund des Bedingtennicht gegeben; dieses giebt sich selbst und wirddem Unbedingten nur Untergestelle, unter-zogen.
„So viel Arten des Verhältnisses es giebt, dieder Verstand vermittelst der Kategorien sich vorstellt,so vielerlei reine Vecnunftbegriffe wird es auch ge-ben; also *)
r. Ein Unbedingtes der kategorischen Synthesis ineinem Subject.
2 . Der hypothetischen Synthesis der Glieder einerReihe.
3. Der disjunktiven Synthesis der Theile zu einemSystem.
„Also alles Verhältnis der Vorstellungen, da-von wir uns entweder einen Begriff oder eine Zdccmachen können, dreifach:
*) S. 3/2.