und Sprache.
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Zm allgemeinen, d. i. unbedingten Gesetzkonnte dies Ding nicht genannt werden, der Kraftnach aber mußte cS darin enthalten seyn, wenn diesDing, d. i. das Factum darunter gehören sollte.Angcwendet auf diesen Fall, (das Ding, wovondie Rede war) ward der Satz bedingt; und ebendaß er sich also bedingen, d> i. hierauf so be-ziehen ließ, als ob er diesen Fall allein ausdrückte,schloß er und ward des Dinges Spruch, Aus-spruch. Die Vernunft findet also keinen Skrupeldarin, daß sich gegebne Bedingungen eines gewissenFalls auf etwas Unbedingtes erstrecken, oder (richti-ger zu reden) darin erkannt werden mögen; ein soblöder Zweifel hübe nicht nur die Vernunft, sondernjedes Eckenntniß des Verstandes auf. Auch in ihmerkenne ich ein Besonders im Allgemeinen, dasEins im Vielen, ein Bedingtes im Unbedingten.Der gemeine Verstand sicht dies so klar ein, daß erin seinen Vernunfkschlüffen den ersten unbedingtenSatz sogar verschweiget; er nennet Ding undFolge; das Unbedingte den allgemeinen Satz, thueder Hörende hinzu, er hat ihn in seiner Seele.
Sofort erhellet, daß das eben nicht der größe-ste Mißbrauch der Vernunft sep, wenn sie iniObecsatz zuviel zusammen nimmt and ihn etwazu weit, d. i. leer ausbreitet. Kinder thun diesgern und alle die den Kindern gleichen. Sie sprechen
die Rede darüber bezeichnet, ist vielen Wortenunserer Sprache, die ob - und subjectiv bezeich-nen , eigen.