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II. Vernunft
uißkraft erkennet NN, sie heiße Verstand oderVernunft, Urkheilskraft oder in praktischenFällen Gewissen; ihr inneres Principium ist Gins- und dasselbe.
Je richtiger und lebhafter also die Vernunftanerkennet, je treffender sic das Factum unter dasGesetz stellt, als ob cs nur für diesen Fall gemachtwäre; desto biederer richtet sie. Nicht auf des Ge-setzes weit umfassende Formel kommts an; sondernauf das Dringende derselben zu diesem Fall.Nicht die ganze Welt darf es umgreifen; aberergreifen muß es den vorliegenden Gegenstand;sonst stehet cs in seiner muffigen Allgemeinheit todkda. Der Gesetzgelcbrte, der aus ungehörigen oderunbestimmten Gesetze» subsumirt, hat unrecht ge-sprochen, falsch gerichtet.
Dies Treffende und Eigentliche jedes Vernunft-ackus drückt unsere Sprache redend aus. Dingnannte sie die Sache, über welche gerichtet ward *).
*) Ding heißt H a u s r a t h, Sache, sodann G e-sprach darüber, Factum, bann Sache,Gerichtssache, Gerichts Handlung,Gericht; daher Dingen, B e d i n g e n u. f.Dom rechten Bcrständniß dieser Worte hängt indem, was man beim Bcrnunftgebrauch bedingt,unbedingt nennt, alles ab. Ueber die Be-deutung und Ableitung dieser Worte s. Wäch-ter, Schiller, Frisch, H a l r aus, Ihre.Der von Adelung bemerkte Doppelsinn desWorts, nach welchem es. die Sache selbst und