und Sprache.
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Urtheil, d. i. Ertheilung des Ausschlags Soschied man Fälle des Rechts und Unrechts, der Pflichtund Freiheit, des Befuguisses, Zwanges, des Wah-ren und Falschen durch ein Ist und Ist nicht.
Offenbar crgicbt sich hieraus, daß die Vernunftein a n w c n d e n d - h 0 h e r e r Verstand sey,die Grundsätze beider stehen einander nicht entgegen.Auch der Verstaub erkennet, d. i. er unterscheidetdas Wahre vom Falschen durch ei» Merkmal; mit-telst dieses spricht er den Namen der Sache bezeich-nend aus. Die Vernunft erkennet auch; nurschließend, d. i. beschließend aus vorgelcgtemGrunde. Was Jener kur; aussprach, führt sie mitdeutlicher Ursache herbei. Der Verstand hatte dieseUrsache auch in sich; aber ec verschweigt sie undspricht in abgekürzten Schlüffen; statt der Gründenennet ec Resultate. So sind viele Sprüchwörtccnichts als aus gesammelten Erfahrungen gezogeneUrtheile, geprägte Ausdrücke, sowohl der Vernunftals des Verstandes. Der ausführliche Veruunftfchlußist eine ordnungsmäßige Exposition des Spruchs alseines Gesetzes, angewandt aufs Factum. Was inder einfachen Anerkennung Merkmal, im Urtheil-Prädikat hieß, heißt in ihm Mittelbegriff (irrs-clius tsrrnrrius): dort aber wie hier war der Ur-
theils-Actus der Seele Ein und derselbe. Erkcnnt-
*) Urtheilen ist ertheilen, nach richtigerAbwägung jedem seinen Lheil geben: Die deut-sche Sprache hat prägnante Gerichtsworre; vieledavon sind auf den Gebrauch unsrer Seelenträftetrefflich angewandt.