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Zur Philosophie und Geschichte Theil 15 (1820) Kalligone
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I. Vom Erhabnen.

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allgemein-Gesetzgebend betrachten. Dies istdes Menschen Würde, Achtung für das von ihmselbst gegebne Allqemeingcsctz; ec achtet die Mensch-heit, ja das Reich aller Vcrnunftwesen in sich;er ist der allgemeine Sclbstachter." Eitler Wahn >Nachacbtung will das Gesetz; nicht speculativ-stolze Achtung, weil ich es mir und der ganzenNacur gab und es eben so hoch hiuaussetzte, daßweder ich noch ein andres Vcrnunftwesen meiner Artes zu befolgen weiß. Entweder ein eitler, bald nach-laffendcr Kampf wird aus dieser überspannten Gesetz-gebung oder eine eitle moralische Kunstrichterey, dieins Beurthcilen der Maximen allen Werth setzt, unddafür das Thun (denn das heilige Gesetz istun-erreichbar") sich als einer brechlichen, mit dembösen Princip gesättigten Natur, verzeihet. Daswahrhaft-erhabne, bescheidne Gesetz spricht:handlenach dem Gesetz, als ob es deine Natur wäre; ma-che es dir zur Natur und vergiß, daß es Gesetz sep,geschweige, daß du es dir gegeben, geschweige, daßdu es für das gesmnmte Vernunfkreich gäbest. Washast du mit dem gesummten Vcrnunftreich als Ge-setzgeber ? da du nur deine Vernunft gebrauchen undtkatig anwenden sollst und kannst AnmaßendstolzeSelbstachtung ist das unlauterste Princip, woraufdie Moralität gebaut werden kann; es macht egoi-stisch, und dabey vor lauter Kritik unthatig - eitel.Eitelkeit aber ist nach dem Ausspruch aller Zeitendas Grab der wahren Erhabenheit und Würde.

Herders Werke z.Phil. u. Gesch. XV. Z